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Erleichterungen für den Steuerzahler 2012

Für mehr Geld in der Kasse

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Im Rahmen des im vergangenen Jahr verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetzes sowie auch in anderen Gesetzen wurden 35 Vereinfachungen und Modernisierungen beschlossen, von denen Bürger, aber auch Unternehmen profitieren.

Steuerjahr

© Fotolia

Das neue Steuerjahr hat begonnen: 35 Vereinfachungen und Modernisierungen sind – teilweise rückwirkend – beschlossen worden.

Die meisten Regelungen werden in diesem Jahr in Kraft treten, einige aber gelten bereits rückwirkend für das Jahr 2011. Ausgewählte Änderungen sind im Folgenden kurz skizziert:

Arbeitnehmerpauschbetrag

Generell konnte bisher jeder Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 920 Euro als Werbungskosten steuermindernd bei der Einkommens-steuer geltend machen, ohne dafür einen konkreten Nachweis erbringen zu müssen. Dieser Betrag ist nun rückwirkend für das laufende Jahr 2011 auf 1000 Euro erhöht worden. Dementsprechend ist diese Regelung bereits bei der Lohnabrechnung im Dezember 2011 zu berücksichtigen, das heißt, der Arbeitgeber muss in aller Regel weniger Lohnsteuer abziehen. Auch wenn nicht allzu große steuerliche Vorteile für jede Person dabei herauskommen, bringt diese Maßnahme für all diejenigen Vorteile, deren Werbungskosten nicht mehr als 1000 Euro pro Jahr ausmachen. Wer darüber liegt, muss nach wie vor per Beleg die Ausgaben nachweisen.

Kinderbetreuungskosten

Musste bisher für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Einzelfall genau unterschieden werden, ob Werbungs-kosten oder Sonderausgaben vorlagen, ist jetzt Entspannung angesagt. Ab diesem Jahr, also mit der Steuererklärung für 2012, können Eltern Kinderbetreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben absetzen. Mit dieser vereinfachenden Neuregelung entfällt eine Seite der „Anlage Kind“ zur Einkommensteuererklärung. Wie bisher werden betragsmäßig bis zu zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten als steuermindernd anerkannt, höchstens aber 4000 Euro von insgesamt 6000 Euro nachgewiesener Kosten.

Kindergeld und Kinderfreibeträge

Hier gilt folgende Neuregelung: Ab diesem Jahr entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes spielen während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums keine Rolle mehr. Damit erhalten die Eltern auch dann weiter das volle Kindergeld, wenn die bisher gültige Grenze für Einkünfte und Bezüge des Kindes von 8004 Euro jährlich überschritten wird. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Eine Einschränkung gibt es, wenn das Kind nach Abschluss der ersten Ausbildung noch eine zweite macht. Dann gibt es nur noch Kindergeld, wenn der Nachwuchs neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt.

Entfernungspauschale

Die Abrechnungsmodalitäten für die steuermindernde Entfernungspauschale wurden insofern vereinfacht, als das Finanzamt künftig nur noch die Jahreskosten vergleicht. Wer den Arbeitsweg abwechselnd mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt, muss die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Bisher wurde für jeden Tag einzeln ermittelt, ob der Ansatz der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer oder der Ansatz der Kosten für Fahrscheine von Bus und Bahn günstiger war. Künftig wird nur noch auf das Jahr bezogen geprüft, welche Variante günstiger ist. Das ist zwar letztlich unkomplizierter, kann sich allerdings nachteilig für einige Pendler auswirken, die mal mit dem Auto, mal mit der Bahn die Strecke zur Arbeit zurücklegen, da sie nicht mehr taggenau die jeweils höhere Summe ansetzen können.

Abbau von Steuerbürokratie für Unternehmen

Rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 gilt jetzt offiziell für Unternehmen die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Damit entfallen für die deutsche Wirtschaft beachtliche Bürokratiekosten. EU-weit soll die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Weitere Entlastungen sollen durch die stärkere Nutzung elektronischer Formulare generiert werden. Auch im Bereich der Betriebsprüfungen sind Änderungen geplant. Künftig sollen bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Prüfung sorgen.

Lebensversicherung – steuerliche Änderungen

Für verschiedene Produkte der staatlichen und/oder privaten Altersvorsorge ist zu beachten, dass sich gewisse Konditionen zum Jahreswechsel geändert haben. So ist das Mindestalter für die Auszahlung des Vertrags in Anlehnung an die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 60 auf 62 Jahre anzupassen. In aller Regel können Verträge, die noch 2011 abgeschlossen werden und bestimmte zusätzliche Bedingungen erfüllen, noch zum 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ein späterer Abschluss kann die begünstigte Renten-Auszahlung um zwei Jahre verzögern. Für wen was gilt beziehungsweise günstig ist, ist von Fall zu Fall zu prüfen.

Dies sind nur einige Beispiele steuerlicher Neuerungen. Die Beratung durch einen Steuerprofi kann helfen, eine optimale Handhabung für alle Beteiligten zu sichern. (nh)

Weitere Informationen: www.stbk-hessen.de 

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