Windkraft in Nordhessen muss neu geordnet werden
Kassel. In Nordhessen gibt es seit dem heutigen Donnerstag keine Regelung für neue Windkraftanlagen mehr. Die für die Windenergie-Nutzung ausgewiesenen Flächen im Regionalplan 2009 sind ungültig.
Das bedeutet nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums nicht, dass vorerst keine neuen Windräder mehr gebaut werden dürfen.
Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das am heutigen Donnerstag gefällt wurde. Geklagt hatte die Firma „eolica wind consult“, die in Nentershausen-Dens (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) einen Windpark (vier große Windräder) auf einem Gelände bauen will, das nicht als Fläche für Windkraftanlagen vorgesehen ist. Betroffen ist nun aber die gesamte Region.
Lesen Sie auch:
Regierungspräsidium: Regionalplan an Rechtsprechung anpassen
Der Verwaltungsgerichtshof kritisierte vor allem, dass die Gründe, warum auf welchen Flächen Windräder gebaut werden dürfen oder nicht, nicht nachvollziehbar sind. Bei der Planung im Regierungspräsidium Kassel habe es offensichtlich „beachtliche Abwägungsmängel“ gegeben.
Theoretisch könnten nun überall Windanlagen entstehen, nach dem die dafür extra ausgewiesenen Flächen vom Gericht kassiert wurden. Das wird aber nicht der Fall sein. Als Konsequenz wird es nun am 11. April eine Sitzung der Regionalversammlung geben, in der die Parteien, Kommunen und Landkreise informiert werden. Das Ziel: Eine neue Planung für die Windanlagen. Das kostet Zeit.
Der Leitende Regierungsdirektor beim RP, Wolfgang Kaivers, hatte vor Gericht gesagt, man habe vom Land Hessen und der Regionalversammlung die Vorgabe gehabt, die Flächen für die Windenergie zwar zu erweitern, aber dabei besonders behutsam vorzugehen. Begründung: Die Windräder würden von der Bevölkerung nicht akzeptiert.
In Nordhessen gibt es rund 280 Windkraftanlagen. Von den 830.000 Hektar des Regierungsbezirks stehen 1213 Hektar für neue Anlagen zur Verfügung. Das sind 0,15 Prozent.
Von Frank Thonicke