Helmut Schnells allerletztes Rennen

Kassel/Vellmar. Helmut Schnell hatte als Radrennprofi so manche Steigung im Leben bewältigt. Doch im November 2014, Schnell war inzwischen 90 Jahre alt, fast blind und lebte in einem Vellmarer Pflegeheim, verließen ihn die Kräfte endgültig.
Seine Frau, mit der er sich ein Patientenzimmer teilte, starb an Krebs. Schnells Todeswunsch, über den er nicht nur mit Sohn Volker seit einigen Jahren immer wieder sprach, wurde übermächtig. Der Sohn half beim Sterben und musste sich schließlich mit Polizei und Staatsanwaltschaft auseinandersetzen.
Bei Volker Schnell (53) traten Polizei und Justiz bis dato vor allen in den Büchern des Krimiautors in Erscheinung. Am 26. Januar 2015 war er es selbst, der im Fokus der Ermittler stand. Was war passiert? Der Sohn hatte einige Wochen zuvor Kontakt zum Berliner Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold aufgenommen. Diesen hatte er als Talkshow-Gast bei Günther Jauch gesehen.
Plötzlich wurde es ernst
Zunächst vertröstet der Mediziner den Sohn. „Eigentlich helfe ich Menschen in Heimen nicht. Da gibt es häufig Ärger, weil die Leitungen dagegen sind“, sagt der Arzt gegenüber der HNA. Doch als Arnold Ende Januar auf dem Weg nach Offenbach ist,

bricht er mit seinem Grundsatz und macht einen Stopp in Kassel. Er will sich von Helmut Schnell ein Bild machen.
Volker Schnell informiert seinen Vater über den bevorstehenden Besuch des Sterbehelfers. Der Senior behält die Information aber nicht für sich – sie verbreitet sich im Heim. Als der Sohn und wenig später Arnold eintreffen, eskaliert die Situation. „Mein Vater wurde aufgefordert, sofort das Heim zu verlassen, weil dies sonst in Schwierigkeiten komme“, erzählt Volker Schnell. Der 90-jährige Vater unterschreibt noch am selben Tag die Vertragskündigung.
Mit dem Rollstuhl bringt der Sohn seinen Vater in seine Wohnung. Der Arzt kommt mit, um dort das geplante Gespräch zu führen. Als sie eintreffen, wartet dort bereits die Polizei. Ein Polizeisprecher bestätigt, dass man durch die Heimleitung informiert worden sei. Es habe der Verdacht bestanden, dass eine Tötung auf Verlangen bevorsteht. Der Arzt wird vorläufig festgenommen, im Kasseler Präsidium befragt und wieder auf freien Fuß gesetzt.
Unterdessen wurde der 90-Jährige in die Psychiatrie nach Merxhausen (Bad Emstal) gebracht. Dort stellt ein Arzt fest, dass der Senior keinesfalls verwirrt ist, sondern bei klarem Verstand. Nach drei Tagen in Merxhausen wird er am 30. Januar entlassen.
Die letzten Stunden
Der Sohn nimmt ihn auf. Arnold hat ihm die für den Suizid nötigen Medikamente und eine Anleitung dort gelassen. „Ich hatte sie zu Hause versteckt, weil ich eine Durchsuchung befürchtete“, erzählt Volker Schnell. Er ruft einen Freund an, der ihn bei den nächsten Schritten begleitet. Den Vater lässt er eine Erklärung unterschreiben, dass es sein freier Wille ist, zu sterben.
Der Krimiautor mischt 80 gemahlene Pillen mit Apfelmus. Es handelt sich nach Arnolds Aussage um eine Überdosis eines Medikaments, das den Herzschlag verlangsamt. Schnell hält sich an die Anleitung des Arztes, reicht seinem Vater zunächst ein Mittel zur Magenberuhigung. „Ich hatte sorge, dass mein Vater das Gift erbricht und ich den Notarzt rufen muss“, erinnert er sich. Gegen 18.30 Uhr stellt er dem Vater den Brei und ein Schlafmittel auf den Tisch.
Als der Vater nach einigen Minuten einschläft, verlässt er mit dem Bekannten die Wohnung. Dies hatte ihm Arnold geraten. Falls er anwesend sei, wenn sein Vater stirbt, könne er wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Die Freunde fahren zu einem Vellmarer Imbiss und weisen sich dort mit Personalausweis aus.
Warten auf den Tod
„Wir brauchten Zeugen, dass wir zum Todeszeitpunkt nicht in der Wohnung waren“, sagt Schnell. Gegen halb neun kehren sie zurück. Der Vater ist tot. Schnell ruft einen Arzt, der dies bestätigt. Die Notärztin kreuzt an, dass es sich um einen nicht natürlichen Tod handelt.
Für Schnell gibt es ein Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Kassel nimmt gegen ihn Ermittlungen wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen auf. Am 26. Juni wird das Verfahren eingestellt. Man kommt zum Schluss, dass es sich um Beihilfe zum Suizid handelt. Ein nicht ganz einfach abzugrenzender, aber wesentlicher Unterschied. Beihilfe zum Suizid ist straffrei.