Tod in der JVA: Ukrainer kommt in Psychiatrie
Kassel. Der Ukrainer Michail I., der in der JVA Kassel-Wehlheiden den Mitgefangenen Polen Janusc W. getötet hatte, muss auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Psychiatrie. Das hat das Kasseler Landgericht am Donnerstag entschieden.

Michail I. sei schuldunfähig, weil er unter einer paranoiden halluzinatorischen Psychose leide, befand das Gericht. Der 38-Jährige höre Stimmen, die ihm befehlen, andere Menschen zu töten. Da er somit seelisch krank sei, könne er nicht in ein normales Gefängnis kommen, urteilte das Gericht. Eine unbefristete Einweisung in die Psychiatrie kann auch lebenslang bedeuten.
Zu einem Zwischenfall kam es nach der Urteilsbegründung. Der Sohn des Opfers, Jan, brach zunächst zitternd zusammen, raffte sich dann aber auf und stürzte auf Michail I. zu. Bevor es zu einer Schlägerei kam, konnte der Sohn gerade noch von einem Anwalt und einem Justiz-Bediensteten zurückgehalten werden.
Sein Anwalt Michael Euler (Frankfurt) hat mittlerweile seine Anzeige gegen Bedienstete der JVA Kassel erweitert. Sie lautet jetzt auf "fahrlässige Tötung". Insbesondere gebe es konkrete Verdachtsmomente gegen die Gefängnispsychologin. Die hatte befürwortet, dass der Täter mit seinem Opfer auf eine Gemeinschaftszelle kam.
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Das Gericht machte keine Ausführungen zu möglichen Versäumnissen und Fehlern in der JVA Kassel. Der Vorsitzende Richter Volker Mütze: "Das war nicht Aufgabe dieses Prozesses". (tho)
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