Regierungspräsidium veröffentlicht Ausreden von Verkehrssündern

Kassel. Die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel (RP) sind viel gewohnt: Wenn es darum geht, eine Geldbuße oder gar den Führerscheinentzug abzuwenden, werden Verkehrssünder kreativ.
Bei der Vorstellung der Bußgeldstatistik 2012 am Dienstag stellte das RP die neuste Masche vor, die vergangenes Jahr über 100 Mal vorgebracht wurde. Dabei behaupten erwischte Fahrer, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) existiere nicht und daher sei auch kein Geld an eine Ordnungsbehörde der BRD zu entrichten.
Bernhard Steinbach, stellvertretender Leiter der Bußgeldstelle, erzählt, dass der Personenkreis bereits einen Namen in seinem Dezernat habe: „bizarre Persönlichkeiten“. Diese versuchten durch lange Schriftsätze die Nichtexistenz der BRD zu belegen und damit die Verwaltung lahmzulegen. Dabei würden sie auf vorbereitete Schriftstücke zurückgreifen, die im Internet heruntergeladen werden können.
Im Zentrum steht die Behauptung, das Grundgesetz habe seit der Wiedervereinigung keinen Geltungsbereich mehr. Demzufolge sei die BRD kein wirksamer Rechtsstaat. Mit wild aus Gesetzestexten zusammenkopierten Auszügen wird versucht, dies zu untermauern. Einige proklamieren für sich wegen des angeblichen Fehlens eines Staates sogar die Selbstverwaltung.
Ähnlich ist die Masche, die Gültigkeit des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Frage zu stellen. Findige Hobbyjuristen behaupteten, dies sei mit der Aufhebung eines Einführungsgesetzes im Jahr 2007 nicht mehr gültig, sagt Steinbach.
Mit der Zusendung von katalogdicken Schriftsätzen belassen es die „bizarren Persönlichkeiten“ aber nicht. Etliche stellen ihre Auslagen für Kopien und ihren „Aufklärungsunterricht“ dem RP in Rechnung. Mancher fordert 200 Euro, andere drohen mit Schadensersatz von 10.000 Euro.

Um sich gegen den Versuch zu wehren, die Arbeit der Behörde mit kuriosen Einwürfen zu blockieren, geht das RP gegen diese Masche seit Kurzem gezielt vor. „Wir beauftragen die Fahrerlaubnisbehörde, die charakterliche Eignung des betroffenen Autofahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen“, sagt Steinbach. Dies sei ja wohl angebracht und zeige auch Wirkung. Es gebe bereits Fälle, in denen Personen in Folge dieser Überprüfung der Führerschein entzogen wurde.
Darüber hinaus gehe das RP in keiner Weise inhaltlich auf die abstrusen Behauptungen ein.
Mehr Ausreden
Verdauungsproblem
Immer wieder führen geblitzte Autofahrer bei der Bußgeldstelle „akute Verdauungsprobleme“ als Begründung für ihr zu schnelles Fahren ins Feld. Ein so genannter „rechtfertigender Notstand“, der eine Ausnahme begründen würde, sei aber in solchen Fällen so gut wie nie gegeben, sagt Bernhard Steinbach von der Bußgeldstelle. Ein dreckiger Autositz sei in der Abwägung weniger schlimm als eine Verkehrsgefährdung.
Rückgriff auf die Nazis
Ein Italiener, der vom RP Kassel einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens erhalten hatte, schrieb einen Brief auf Englisch zurück. Darin machte er deutlich, dass er an das Land, in dem Adolf Hitler geherrscht habe, keinen Cent zahlen werde.
Problem mit Führer
Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides versuchen es einige Betroffene mit der Gegenoffensive. Sie behaupten, das RP bemühe Nazivokabular, wenn es in seinen Anschreiben vom„Führer des Fahrzeugs“ spreche.
Rasende Mutter
Eine Mutter behauptete, mit 82 km/h durch eine Wohnsiedlung gefahren zu sein, da sie von der Schule ihres Kindes informiert worden sei, dass ihr krankes Kind abgeholt werden wolle. Steinbach vom RP sagt, dass kranke Kinder immer wieder als Begründung für zu schnelles Fahren herhalten müssten.
Auszug aus einem Brief
Hier ein Auszug aus einem Schreiben eines Verkehrssünders, der die BRD bestreitet: „Sie haben mich aufgefordert, einen Betrag zu zahlen. Sie haben sich erst mir gegenüber zu legitimieren. Ich gebe Ihnen jetzt Aufklärungsunterricht, den Sie dringend benötigen: Das Grundgesetz hat, zumindest seit 1990, keinen Geltungsbereich mehr. Sollten Sie dennoch weiterhin juristische Schritte gegen mich einleiten, erfolgt internationale Strafanzeige gegen Sie!“
Von Bastian Ludwig
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