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Streit um Kasseler Wasserpreise: Land strebt offenbar einen Kompromiss an

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Streit ums kostbare Nass: Ob die Kasseler künftig weniger fürs Wasser bezahlen, ist noch immer nicht entschieden. Foto: dpa

Kassel. In den Wasserstreit zwischen den Städtischen Werken Kassel und der Kartellbehörde des Hessischen Wirtschaftsministeriums vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main kommt hinter den Kulissen offenbar Bewegung.

„Das Verfahren läuft noch, aber es gibt Verhandlungen mit dem Ziel, eine freiwillige Einigung herbeizuführen“, sagte Wolfgang Harns von der Landeskartellbehörde auf Anfrage. Die Behörde hatte verfügt, dass die Kasseler die Wasserpreise um 37 Prozent senken müssen. Dagegen klagten die Städtischen Werke.

Jetzt strebt die Kartellbehörde augenscheinlich einen Kompromiss an und ist offenbar bereit, von ihrer Verfügung abzurücken. „Für eine Reduzierung der Wasserpreise erscheint uns dieser Weg schneller und verbindlicher als der Klageweg“, sagt Harns. Allerdings erwartet die Behörde von den Städtischen Werken eine deutliche Preissenkung.

Darauf wollen sich die Städtischen Werke jedoch nicht einlassen. Das stellte Pressesprecher Ingo Pijanka klar. Er bestätigte zwar, dass hinter den Kulissen verhandelt werde, ist aber mit Blick auf eine Einigung wenig optimistisch: „Es sei denn, man einigt sich auf eine Preissenkung um ein Prozent“, sagte Pijanka.

Eine Senkung der Wasserpreise um 37 Prozent, wie von der Kartellbehörde verfügt, habe für die Städtischen Werke einen Verlust von etwa acht Millionen Euro im Jahr und damit die Insolvenz zur Folge. Selbst wenn man alle 80 mit der Wasserversorgung befassten Mitarbeiter entließe und keine Wasserrohrbrüche mehr reparieren müsse, könne man die Summe nicht einsparen. Pijanka gibt sich kämpferisch: „Für uns geht es ums Überleben.“ Deshalb werde man weiter vor Gericht kämpfen.

Der Trick mit der Gebühr

Parallel arbeitet eine Projektgruppe aus Stadtwerken, Kämmerei und dem Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB) an einer sogenannten Rekommunalisierung. Dabei wird versucht, das Wassergeschäft bei den Stadtwerken zu belassen, die Abrechnung des Wasserverbrauchs allerdings über den KEB erledigen zu lassen. Der Trick: Als städtischer Eigenbetrieb würde der KEB keinen Wasserpreis, sondern eine Gebühr erheben. Und die prüft das Regierungspräsidium, nicht die Kartellbehörde.

Insgesamt laufen derzeit laut Harns gegen neun hessische Wasserversorger Kartellverfahren. (mkx)

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