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Anwälte haben "düsteres Bild" der JVA Kassel

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Von: Frank Thonicke

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Kassel. Im Prozess um den Tod des Polen Janusc W. in der JVA Kassel-Wehlheiden haben die Anwälte der Nebenklage schwere Vorwürfe gegen das Gefängnis erhoben: Die JVA sei mit schuldig am Tod des 54-jährigen Häftlings.

Beim Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der im Prozess um den Tod in der JVA Kassel einen Sohn des Opfers Janusc W. vertritt, klingelte vor ein paar Tagen das Telefon. Am anderen Ende, so der Anwalt gestern in seinem Plädoyer, war die Angehörige eines Wehlheider Häftlings.

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Dieser Mann habe in seiner Zelle die Tumulte gehört, die dem Totschlag vorausgingen, schilderte die Anruferin. Den Knopf in der Zelle, mit dem er JVA-Bedienstete hätte alarmieren können, drückte der Mann nicht. „Er hatte Angst vor Repressalien in der Anstalt“, sagte Anwalt Euler. Denn: Wenn es ein Fehlalarm gewesen wäre, hätte der Mann das zu spüren bekommen. „Dann wird man schon mal bei der Essensausgabe vergessen oder bekommt den Hofgang gestrichen“, sagte der Rechtsanwalt gestern vor dem Kasseler Landgericht.

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Anwalt Michael Euler hat inzwischen Strafanzeige gegen Bedienstete der JVA gestellt. Denn nach seiner Einschätzung - und die seiner Kollegen Sabine Lehr und Jan Astheimer, die weitere Angehörige des Opfers vertreten - seien in der JVA gravierende Fehler gemacht worden. Fehler, die eine Mitschuld am Tod von Janusc W. begründen würden.

So hätte man in der JVA wissen müssen, dass der Täter Michail I. krank und gefährlich sei. Er war schon Anfang 2000 in der JVA Kassel, wurde im Krankenhaus wegen psychischer Probleme behandelt.

Zuletzt bearbeitet um 18.50 Uhr

Als er 2012 wieder nach Wehlheiden kam, habe er mit der Anstaltspsychologin gesprochen, von seinen Problemen berichtet und auch gesagt, dass er in seiner Heimat Ukraine mit Medikamenten behandelt worden sei. Die Psychologin habe aber nicht reagiert und verfügt, dass er in einer Gemeinschaftszelle mit Janusc W. untergebracht werde. Anwaltin Lehr: „Das war sein Todesurteil.“ Rechtsawältin Sabine Lehr: „Bei mehr Verantwortunsgbewusstsein und weniger Nachlässigkeit in der Anstalt könnte Janusc W. noch leben.“

Dass die Gefängnispsychologin im Prozess als Zeugin sagte, sie habe „alles richtig gemacht“, empfand Anwalt Astheimer als „blanken Hohn“. Und, so sagte er: „Wir haben hier ein düsteres Bild von der JVA Kassel gezeichnet bekommen.“

Verteidiger Michael E. Kuntze (Kassel) stieß ins gleiche Horn: „Es wurden viele Fehler gemacht.“ Und: „Das Klima in der JVA ist verbesserungswürdig.“

Staatsanwalt Dr. Enrico Weigelt hatte das in seinem Plädoyer anders gesehen. Es sei auch nichts daran auszusetzen, dass der Anstaltsarzt in einer „ersten Annahme“ von einem natürlichen Tod gespochen habe - obwohl das Opfer in einer Lache aus Blut und anderem Sekret lag, Prellungen und Hautabschürfungen zu sehen waren. Dass der Rechtsmediziner Prof. Manfred Risse als Zeuge sagte, schon eine „erste Blickdiagnose“ habe ausgereicht, um zu erkennen, dass es sich um eine Gewalttat gehandelt habe, tat der Staatsanwalt beiseite: Prof. Risse habe eben mehr Erfahrung bei der Begutachtung von Leichen.

Der Täter soll nun für lange Zeit, vielleicht für immer, in die Psychiatrie. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen seines Opfers. Urteilsverkündung: Donnerstag um 10.30 Uhr.

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