Tod im Wehlheider Knast ohne Folgen
Kassel. Der Tod des Häftlings Janusc W., der am 16. September 2012 von einem Mitgefangenen in einer Gemeinschaftszelle der Justizvollzugsanstalt Kassel I in Wehlheiden getötet wurde, wird wohl keine Konsequenzen für Bedienstete der JVA haben.
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat zumindest ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt. Das teilte Dr. Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, auf Nachfrage der HNA mit. Die Behörde habe niemanden in der JVA ermitteln können, der für den Tod des Häftlings zur Rechenschaft gezogen werden könne.
Das sieht der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der einen Sohn des getöteten Janusc W. vertritt, ganz anders. Er hat Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Kassel eingelegt. Seine Beschwerde begründet Euler mit der Aussage der Anstaltspsychologin während der Verhandlung vor dem Landgericht Kassel. Dort habe die Frau ausgesagt, dass Michail I. sie in einem Gespräch darüber informiert habe, dass er psychische Probleme gehabt habe.
In der Ukraine habe er dagegen Medikamente genommen und wisse jetzt, was er zu tun habe, „wenn es wieder losgeht“. Ein „durchschnittlich verständiger Anstaltsmitarbeiter in der Position der Psychologin“ hätte an dieser Stelle nachgefragt, was da „wieder losgehen könnte, weshalb er in der Ukraine medikamentiert worden sei und welche psychischen Probleme er gehabt habe“, sagt Euler.
Die Anstaltspsychologin habe „pflichtwidrig nichts dergleichen unternommen, was aus Sicht der Angehörigen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung begründet“. Euler erstaunt es indes nicht, dass der ermittelnde Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat. „Im gesamten Verfahren hat der Staatsanwalt Fehler der Anstalt und der verantwortlichen Ärzte als nicht relevant abgetan.“
So hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auch nichts daran auszusetzen, dass den Angehörigen des Opfers zunächst mitgeteilt worden war, Janusc W. sei eines natürlichen Todes gestorben. Und das, obwohl er in einer Lache aus Blut lag, Prellungen und Hautabschürfungen zu sehen waren.
Dass ein Rechtsmediziner als Zeuge ausgesagt hatte, schon eine „erste Blickdiagnose“ hätte ausgereicht, um zu erkennen, dass es sich um eine Gewalttat gehandelt habe, schob der Staatsanwalt beiseite: Der Rechtsmediziner habe eben mehr Erfahrung bei der Begutachtung von Leichen.
Von Ulrike Pflüger-Scherb
Hintergrund: Täter sitzt in Psychiatrie
Der Ukrainer Michail I., der in der Justizvollzugsanstalt Kassel-Wehlheiden im September 2012 seinen Mitgefangenen Polen Janusc W. (54) getötet hatte, muss laut Urteil des Landgerichts Kassel vom Juli dieses Jahres auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Psychiatrie. Michail I. sei schuldunfähig, weil er unter einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leide, befand das Gericht. Der 38-Jährige hört Stimmen, die ihm befehlen, Menschen zu töten. Somit sei er seelisch krank und könne nicht in ein normales Gefängnis kommen, urteilte das Gericht.
Der Fall in der JVA hatte Schlagzeilen gemacht, da es viele Ungereimtheiten gegeben hatte. So war der Familie des Opfers zunächst mitgeteilt worden, ihr Angehöriger sei eines natürlichen Todes gestorben, obwohl Janusc W. zahlreiche Verletzungen aufwies und in einer Blutlache lag. Es war auch bekannt, dass es sich bei Michail I. um einen kranken Gewalttäter handelte - aber niemand in der JVA schaute offenbar in die Akten aus einem früheren Gefängnisaufenthalt. (tho)