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Tod in Zelle: Beamten tragen keine Mitschuld

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Kassel. Ein Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Kassel I in Wehlheiden wegen des Todes eines 54-jährigen Häftlings ist von der Staatsanwaltschaft abgeschlossen worden. Das Ergebnis: Die Beamten hatten keine Mitschuld an dem Tod eines Häftlings.

Am 23. Februar dieses Jahres war ein 54-jähriger spanischer Häftling in der JVA Kassel I gegen 7 Uhr tot in seinem Haftraum aufgefunden. Nach dem Ergebnis der Obduktion starb der Mann eines natürlichen Todes.

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In der Presse war anschließend darüber berichtet worden, ob von Justizvollzugsbediensteten möglicherweise ein Notruf des Mannes ignoriert wurde und sein Tod gegebenenfalls hätte verhindert werden können (HNA berichtete).

Dieser Frage sei dann auch in einem Todesermittlungsverfahren nachgegangen worden. „Die Ermittlungen haben insoweit jedoch keinerlei Fehlverhalten der JVA-Bediensteten ergeben; insbesondere nicht, dass der Tod des Häftlings durch Mitarbeiter der JVA hätte verhindert werden können“, sagt Dr. Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel.

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