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Gericht: Rechtswidriger Polizeieinsatz nach Demo in Leinefelde

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Von: Bernd Schlegel

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Massiven Sperren: So sicherte die Polizei die NPD-Veranstaltung Anfang September 2011 in Leinefelde. Foto: dpa
Massiven Sperren: So sicherte die Polizei die NPD-Veranstaltung Anfang September 2011 in Leinefelde. Foto: dpa

Göttingen/Leinefelde. Die Klage von fünf Göttingern hatte Erfolg: Sie waren im September 2011 nach einer Demonstration gegen Neonazis zu Unrecht von Polizei in Leinefelde eingekesselt worden.

Das berichtet Anwalt Sven Adam. Vor knapp vier Jahren hatte die NPD im Eichsfeld einen „Heimattag“ organisiert. Nach einer Demonstration in Leinefelde waren die fünf Göttinger auf dem Weg zum dortigen Bahnhof, als sie mit 72 anderen Personen für mehr als eine Stunde von der Polizei eingekesselt worden war.

Vorwurf: Sie hätten angeblich an einer verbotenen Versammlung teilgenommen. Außerdem wurden die Personalien festgestellt. Einige Wochen später erhielten nahezu alle Betroffenen vom Landkreis Eichsfeld Bußgeldbescheide.

Das zuständige Verwaltungsgericht in Weimar hat nun festgestellt: Der Polizeieinsatz und seine Folgen waren rechtswidrig.

Anwalt: „Steiniger Weg“

„Es war ein steiniger Weg gegen den Widerstand vom Land Thüringen, der zuständigen Polizei, dem Landkreis Eichsfeld und zunächst auch dem Verwaltungsgericht Weimar, um dieses Ziel zu erreichen“, sagt der Göttinger Rechtsanwalt Adam, der die Kläger vor Gericht vertritt. Erst das Thüringische Oberverwaltungsgericht habe in einer Zwischenentscheidung im Jahr 2013 die Weichen für diese Urteile des Verwaltungsgerichts gestellt, sagte Sven Adam.

„Die falschen Entscheidungen der Sicherheitsbehörden begünstigen die Entwicklung einer neonazistischen Kultur rund um Thorsten Heise“, sagt Demonstrationsbeobachter Roland Laich, der ebenfalls festgesetzt worden war. Da mit einer Entschuldigung nicht zu rechnen sei, werde man nun eine angemessene Entschädigung vom Land Thüringen für den rechtswidrigen Freiheitsentzug geltend machen, kündigte Laich an. Das Geld soll anschließend an die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora gespendet werden, sofern „die Gedenkstätte dies annimmt und wünscht“. 

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