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Göttingen: 2500 Anleger bangen - 26 Millionen Euro auf der Kippe

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Von: Bernd Schlegel

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Windräder drehen sich vor Borkum: Die Erneuerbare Energieversorgung (EEV) AG plant in der Nordsee die Entwicklung eines Windparks. Doch bei dem Projekt gibt es Probleme. Foto: dpa
Windräder drehen sich vor Borkum: Die Erneuerbare Energieversorgung (EEV) AG plant in der Nordsee die Entwicklung eines Windparks. Doch bei dem Projekt gibt es Probleme. Foto: dpa

Göttingen/Papenburg. 2500 Anleger bangen um 26 Millionen Euro: Sie haben in die bis zum Sommer in Göttingen ansässige Erneuerbare Energieversorgung (EEV) AG investiert. Jetzt hat das Unternehmen Insolvenz beantragt.

Die Idee klang gut: Die EEV AG lockte mit hohen Zinsen und warb damit Geld für Projekte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ein. Ende November hat das jetzt in Papenburg ansässige Unternehmen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Meppen gestellt. Die Investoren haben in Form von Genussrechten (rund 16,7 Millionen Euro) und nachrangigen Darlehen (rund 9,5 Millionen Euro) investiert.

Projekte der EEV AG

Mit dem Geld sollte sowohl der Kauf eines Biomassekraftwerkes in Papenburg als auch die Entwicklung des Nordsee-Windpark-Projekts Skua finanziert werden. Doch bei beiden Projekten gibt es Schwierigkeiten. Für die Betreibergesellschaft des Kraftwerks, eine Tochter der EEV AG, läuft bereits ein Insolvenzverfahren. Dies hatte die Etanax Holding, der Vorbesitzer des Kraftwerks, wegen offener Kaufpreisforderungen angestrengt – wir berichteten. Ob der 80-Anlagen-Windpark Skua überhaupt genehmigt wird, ist unklar, denn die Bundeswehr nutzt das Gebiet für Schießübungen.

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus (Hamburg) bestehen durch das Kraftwerk, das Windpark-Projekt sowie durch aufgelaufenen Kosten und Zinsen Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 18 Millionen Euro. Nach Ansicht der Kölner Rechtsanwaltkanzlei Müller/Seidel/Vos bestehen unabhängig von den Insolvenzverfahren „für Anleger der EEV AG individuelle Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und Hintermänner der EEV AG“. Allerdings werden nach Angaben der Kölner Rechtsanwälte solche Ansprüche nicht vom Insolvenzverwalter verfolgt, sondern müssen von den Betroffenen selbst außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Die Kölner Anwälte vertreten bereits zahlreiche Anleger.

Unterdessen hat das Amtsgericht Papenburg ein sogenannten „allgemeines Verfügungsgebot“ im Fall EEV AG erlassen. Damit soll vorhandenes Vermögen des Unternehmens für die Gläubiger gesichert werden.

Stefan Denkhaus muss sich als vorläufiger Insolvenzverwalter erst einarbeiten: „Die EEV AG selbst hat gegenwärtig noch zwei Arbeitnehmer. Mit diesen und den beiden Vorständen, also mit sehr überschaubaren Ressourcen seitens der EEV AG, muss ich derzeit die Vermögenssituation der Gesellschaft aufarbeiten und mir einen Überblick verschaffen.“ Denkhaus bittet um Geduld und will sich in der zweiten Dezemberhälfte mit den Anlegern in Verbindung setzen.

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