Der Grund: Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen sowie fahrlässiger Gewässerverunreinigung. Die Strafe für den Chemiker wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte in der Halle ohne Genehmigung zahlreiche stark wassergefährdende, giftige und entzündliche Stoffe gelagert. Bei dem Brand im März 2012 waren durch das Löschwasser Schwermetalle und krebsfördernde Chlorverbindungen (PCB) in angrenzende Gewässer gelangt.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten gefordert hatte. Der Angeklagte habe nach seiner ersten Verurteilung „nahtlos weitergemacht“, sagte der Staatsanwalt. Die Verteidigung hatte auf ein Jahr Freiheitsstrafe plädiert.
Der Chemiker war bereits 2007 durch einen Umweltskandal in die Schlagzeilen geraten. Er hatte als Geschäftsführer einer Recyclingfirma jahrelang in einer angepachteten Halle in Fredelsloh (Kreis Northeim) ein illegales Chemikalien-Lager betrieben, in dem mehrere hundert Tonnen giftiger, explosionsgefährlicher und hochentzündlicher Stoffe und Giftmüll völlig unsachgemäß und teilweise unverschlossen auf engstem Raum gelagert waren. Das Amtsgericht Northeim hatte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt.
Nach Angaben des Angeklagten stammte ein großer Teil der in Göttingen gelagerten Chemikalien aus dem früheren Lager in Fredelsloh. Die Einlagerung sei mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes vorgenommen worden. Später seien dann weitere Abfälle hinzugekommen, ohne dass er die Behörde darüber informiert habe. Darunter befanden sich nach den Ermittlungen der Polizei mehr als 180 Liter Flusssäure. Dies ist ein äußerst gefährliches stark ätzendes Kontaktgift.
Als strafverschärfend wertete das Gericht das Verhalten des Angeklagten nach dem Ausbruch des Großfeuers. Der Chemiker war damals am Brandort erschienen, hatte aber keine näheren Angaben darüber gemacht, welche gefährlichen Stoffe dort gelagert waren. Damit habe er die Gesundheit der Feuerwehrleute gefährdet, warf ihm der Richter vor.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war es nur einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass keine Feuerwehrleute zu Schaden kamen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Geständnis. Dies kam allerdings nur zögernd.
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte noch bestritten, für die Gewässerverunreinigung verantwortlich zu sein. Als Bewährungsauflage muss der Chemiker 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Außerdem verpflichtete das Gericht den Angeklagten dazu, mit dem möglichen Erlös aus dem Verkauf hochwertiger Materialien der Stadt Göttingen die Kosten der Ersatzvornahme zu erstatten. Die Stadt hatte nach dem Brand ein Spezialunternehmen mit dem Transport, der Zwischenlagerung und der Entsorgung der in der Halle gelagerten Stoffe beauftragt und ihm hierfür die Kosten in Rechnung gestellt. (pid)


































































