Unterlagen-Klau im Rathaus: Erneute Auslegung für das IWF-Gelände

Göttingen. Die Auslegungsverfahren für das ehemalige IWF-Gelände am Göttinger Nonnenstieg gerät zur unendlichen Geschichte. Jetzt wurden Unterlagen im Rathaus entwendet. Deshalb muss die Auslegung nochmals wiederholt werden.
Laut Stadtverwaltung muss die Auslegung für den Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Institutes für den Wissenschaftlichen Film (IWF) ein zweites Mal wiederholt werden. Hintergrund: Beim zweiten Versuch sind offenbar Unterlagen entwendet worden sind. Nach Angaben der Stadtverwaltung führt die erneute, dann dritte Auslegung des Bebauungsplans zu einer Verzögerung des Verfahrens von etwa drei Monaten. Ebenfalls vermutlich entwendet wurden Unterlagen während der Auslegung für die Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Standorts der Max-Planck-Institute am Faßberg. Auch in diesem Fall ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine weitere Auslegung erforderlich.
Nach Ende der Auslegung des Bebauungsplans zum IWF-Gelände am 17. April war festgestellt worden, dass Teile der Auslegungsunterlagen offenbar entwendet wurden. Sie waren für alle Interessierten auf dem Flur des Fachdienstes Stadt- und Verkehrsplanung im elften Obergeschoss des Neuen Rathauses zugänglich.
Dabei handelte es sich um das 20-seitige naturschutzfachliche Gutachten sowie um die 23 Seiten umfassende „faunistische Untersuchung“. Beide Gutachten sind wesentliche Bestandteile der Auslegungsunterlagen.
Da die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist nicht vollständig waren, muss die Auslegung zwingend wiederholt werden. Der Bauausschuss soll am 10. Juli die erneute Auslegung des IWF-Plans beschließen. Die Auslegungsunterlagen werden dann auch weiterhin im Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung zu den normalen Sprechzeiten einsehbar sein – nach den aktuellen Erfahrungen jedoch nur noch unter Aufsicht.
300 Stellungnahmen
Insgesamt sind bisher über 300 Stellungnahmen eingegangen, deren Sichtung und Bewertung sehr aufwendig war. Auch in der zweiten Auslegungsphase sind aus Sicht der Verwaltung allerdings keine Aspekte vorgebracht worden, die eine Änderung des Plans notwendig machen. (bsc)