Neues Zahlungsverfahren ab 2014: Längere Kontonummern

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    • 03.03.13
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Vereine müssen Online- Zugang einrichten

Neues Zahlungsverfahren ab 2014: Längere Kontonummern

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Altkreis Münden. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen sind ein Auslaufmodell. Zum 1. Februar 2014 wird in Deutschland eine einheitliche Kundenkennung eingeführt: die 22-stellige IBAN-Kontonummer und die acht- oder elfstellige BIC, eine international standardisierte Bankleitzahl.

Im Raum Hann. Münden werden vor allem Vereine auf das neue Zahlungsverfahren (SEPA), welches ausschließlich für den Euro gilt, durch Geldinstitute vorbereitet.

„Besonders das Lastschriftverfahren ist von der Umstellung betroffen“, erklärt Karsten Stahlhut von der Sparkasse Hann. Münden. Jeder, der Geld einziehen will, benötigt künftig eine Gläubiger-ID, die er unter www.gleubiger-id.bundesbank.de beantragen muss. Zudem sind Mandatsreferenznummern nötig: Diese muss die Firma oder der Verein jedem Kunden zuteilen. Weiter muss der Bank und dem Kunden mit einer gewissen Vorlaufzeit mitgeteilt werden, wann der Betrag eingezogen werden soll. „Da werden viele Briefe ins Haus flattern“, sagt Jens Ripke von der VR-Bank Südniedersachsen.

Sind diese Vorgaben erfüllt, bleibt der Auftrag zur Einzugsermächtigung, die ab Februar nächsten Jahres Lastschriftmandat heißt, bestehen. Abbuchungsaufträge hingegen bleiben nicht bestehen.

Vor allem auf Vereine kommt dabei eine Menge Arbeit zu: „Viele kommen noch vorbei und geben uns schriftlich, wieviel Geld von den Mitgliedern eingezogen werden soll“, sagt Stahlhut. Durch das SEPA-Verfahren gehe das nur noch online. Viele Vereine kennen sich mit diesem Bereich aber noch nicht aus.

Für Privatpersonen ändert sich bis auf die neuen Nummern wenig. Durch das neue Verfahren, welches in Europa und weiteren Staaten (insgesamt 32) eingeführt wird, sollen Überweisungen einfacher sein. „Schon am nächsten Tag ist das Geld da, auch im Ausland“, sagt Stahlhut.

Von Constanze Wüstefeld

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