Gericht - Kasseler Buntpapierfabrik Bähr in zwei Jahren 26 Mal verklagt

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    • 06.02.13
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Buntpapierfabrik Bähr bereits 26 Mal verklagt

Kasseler Firma: Jeden Monat vor Gericht

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Kassel. Die Kasseler Buntpapierfabrik Ludwig Bähr hat sich in den vergangenen zwei Jahren in 26 Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kassel mit 21 Mitarbeitern auseinandergesetzt. Geschäftsführer Frank Barthel erklärt die Gerichtsverfahren mit den Anforderungen, die er an das Personal stelle.

Für eine Firma dieser Größe sei eine solche Vielzahl an Klagen keinesfalls die Regel, sagt Wolfgang Leinweber, Sprecher des Arbeitsgerichts. Auch in den Jahren davor sei es im Schnitt ein Verfahren pro Monat gewesen. In der Firma an der Sandershäuser Straße arbeiten 120 Mitarbeiter. Frank Barthel, Geschäftsführer der Firma, erklärt die regelmäßigen Gerichtsverfahren mit den Anforderungen, die er an das Personal stelle.

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"Wir sind eine soziale Firma"

Der Markt für Bastelpapier und Bastelmaterial, die Bähr herstellt, sei härter geworden. „Hier wird akribisches Arbeiten verlangt“, sagt Barthel. Viele Mitarbeiter, die er in den jüngeren Jahren eingestellt habe, hätten „kein besonderes Verhältnis zur Arbeit“ gehabt. In der Folge war es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zum Rechtsstreit gekommen – meistens, weil Barthel ihnen fristlos kündigte (neun Verfahren) und weil Gehälter gekürzt oder nicht ausgezahlt wurden (elf Verfahren).

Nach Auskunft von Gerichtssprecher Leinweber seien die Verfahren oft mit einem Vergleich beendet worden. „Wenn es Urteile gab, sind die ganz überwiegend zulasten von Herrn Barthel ausgefallen.“ Auf die Frage, warum er allein seit 2011 mit einem Sechstel seines Personals vor Gericht stritt, sagt Barthel, dass es sich fast nur um Personal gehandelt habe, das nicht lange für ihn tätig war. Zu langjährigen Mitarbeitern habe er ein gutes Verhältnis.

Der Rechtssekretär von Ver.di Nordhessen, Stefan Menz, hält die Menge der Verfahren für einen Mittelständler für eine „extreme Ausnahme“. Dies bestätigen Zahlen des Kasseler Anwaltes Dr. Christian Schäfer: „Seit 2005 habe ich etwa 100 Fälle im Zusammenhang mit der Firma Bähr bearbeitet“, sagt er auf HNA-Anfrage.

Von Bastian Ludwig

Wieder ein Verfahren mehr

Von Bastian Ludwig

Kassel. Als Frank Barthel, Geschäftsführer der Buntpapierfabrik Bähr, vor zwei Wochen wegen der fristlosen Kündigung eines Grafikers vor dem Arbeitsgericht saß, war er für den Richter Wolfgang Oberbossel kein Unbekannter. Die beiden kennen sich aus mehreren Verfahren, die durch Klagen von Mitarbeitern in Gang gekommen waren. Auch an diesem Tag wehrte sich ein ehemaliger Mitarbeiter gegen seine Entlassung. Der Vorwurf: Er habe die geforderte Leistung nicht erbracht.

Für die Anwältin des Klägers, Heike Wenzel, ist die Sache klar: Wegen der Schwerbehinderung ihres Mandanten – er ist Epileptiker – hätte ihn Barthel nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes entlassen dürfen. Barthel hingegen fühlt sich getäuscht: Wenn er gewusst hätte, dass der Mann behindert ist, hätte er ihn gar nicht eingestellt, lässt er den Richter wissen. Aber der Mitarbeiter habe seine Behinderung nie angesprochen. „Er gehört nach Merxhausen, er hat eine Klatsche“, entfährt es Barthel in der Güteverhandlung.

Der Richter bremst den Geschäftsmann und weist ihn auf das Antidiskriminierungsgesetz hin, das es verbietet, Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Insofern dürfe Behinderung kein Ausschlussgrund bei der Einstellung sein. Überdies bestehe nach dem Gesetz keine Verpflichtung seitens des Arbeitnehmers, eine Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen, erläutert Gerichtssprecher Wolfgang Leinweber.

Ausnahmen gebe es etwa nur dann, wenn die Behinderung während der Tätigkeit zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung führen könne. Nach wenigen Minuten beendete Barthels Anwalt, Dr. Axel Braunholz, die Güteverhandlung und forderte einen zweiten Termin. Die Anwältin des Klägers, Heike Wenzel, will versuchen, das Verfahren auf gütlichem Wege abzuschließen – damit ihr Mandant bald seine noch ausstehenden Gehaltszahlungen bekomme. Dieser wolle endlich seine Ruhe haben.

„Wir sind eine soziale Firma“

Geschäftsführer Frank Barthel äußert sich im HNA-Gespräch über Vorwürfe

Die Vielzahl der Verfahren vor dem Kasseler Arbeitsgericht, die ehemalige Mitarbeiter gegen seine Firma angestoßen haben, will Geschäftsführer Frank Barthel nicht beschönigen: Zuletzt habe ihn ein Richter vom Arbeitsgericht bei einem zufälligen Treffen in der Kneipe gefragt, ob er es sich zum Sport gemacht habe, vor Gericht zu verhandeln. Aber dies sei nicht zutreffend, sagt Barthel.

Doch wer in dem Geschäft überleben wolle, der braucht eine Mannschaft, die alles gebe. Wer die Ansprüche nicht erfülle oder der Firma durch Betrügerei oder wochenlange unberechtigte Krankmeldungen schade, gegen den ergreife er „Maßnahmen“. Das bedeute etwa, dass er bei Mitarbeitern im Streitfall Gehalt zurückhalte. Sein Anwalt Dr. Axel Braunholz formuliert es so: „Im Hause wird es so gehandhabt, das arbeitsrechtliche Instrumentarium zu nutzen. Andere Firmen mit einem anderen Marktumfeld mögen das anders handhaben.“

Das Gros der Mitarbeiter müsse sich keine Sorgen machen, sagt Barthel. Die Firma sei kerngesund, habe seit 17 Jahren keine Schulden und bezahle viele Mitarbeiter über dem Tariflohn. Es gebe eine familiäre Atmosphäre im Betrieb: „Wir sind eine große Bärenfamilie – in guten wie in schlechten Zeiten.“ (bal)

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