Esther TiedtkeDas sagt Dr. Esther Tiedtke, Geschäftsführerin des Mieterbundes. Hintergrund sind die Mietobergrenzen, die festlegen, wie hoch Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten seien dürfen, damit sie vom Jobcenter übernommen werden.
Aus Sicht des Kasseler Jobcenters konzentrierten sich die Probleme auf die Ein-Personen-Haushalte, sagt Detlev Ruchhöft, Geschäftsführer des Jobcenters. Für Familien und Paare, die mit Hartz IV auskommen müssen, sei das Angebot auf dem Kasseler Wohnungsmarkt noch ausreichend. Wie die HNA kürzlich berichtete, fehlt es in der Stadt – auch bedingt durch den Studentenzuwachs der Uni Kassel – an kleinen Apartments.
Zu Schwierigkeiten komme es etwa, wenn sich Hartz-IV-Bezieher trennten, sagt Ruchhöft. Beide Partner müssten sich dann eine entsprechende kleinere Wohnung suchen.
Detlev RuchhöftAllerdings gebe es Kulanzregelungen. So hätten Betroffene sechs Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, die den Mietobergrenzen entspreche. Und wenn die aktuelle Miete nur wenige Euro über der Grenze liege, sei es eine Ermessenssache des Jobcenters. „In einem solchen Fall werden die Umzugskosten gegen den Mehrbetrag abgewogen“, sagt Ruchhöft.
Aus Sicht des nordhessischen Mieterbundes ist zur Lösung des Problems eine stärkere öffentliche Förderung von Wohnraum nötig. Auch müssten größere Wohnungsbaugesellschaften wieder mehr in diese Bereiche investieren, sagt Tiedtke. Ein entsprechendes Förderprogramm müsse auf Landes- oder Bundesebene angesiedelt werden.
In Kassel sind aktuell 20.600 Menschen in 11.300 Haushalten auf Hartz IV angewiesen. Ihre Zahl war vergangenes Jahr um 5,7 Prozent gesunken.
Von Bastian Ludwig































