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Pferdeschänder in Espenau: Polizei vernimmt weitere Zeugen

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Von: Gudrun Skupio

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Tierschänder in Espenau: Reitschülerin Viktoria Glaßel sah den Täter flüchten. Foto:  Skupio
Tierschänder in Espenau: Reitschülerin Viktoria Glaßel sah den Täter flüchten. Foto:  Skupio

Espenau. Gegen den Mann aus Hohenkirchen, der im Verdacht steht, eine Stute sexuell missbraucht zu haben, liegt der Staatsanwaltschaft noch kein endgültiges Ermittlungsergebnis vor.

Dies bestätigte Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, auf Nachfrage der HNA: „Für nächste Woche sind noch Vernehmungen bei der Polizei geplant.“ Mit der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft rechnet Wied daher erst in circa drei Wochen.

Per Zufall waren die Pferdezüchter Heiko Missal und Andrea Kröger dem Mann auf die Schliche gekommen: Eine Reitschülerin hatte den 51-Jährigen vom Hof weglaufen sehen. Bei der Überprüfung der am Außengebäude und in der Pferdebox angebrachten Kameras stellten die Züchter fest, dass der Mann bei seiner Tat gefilmt wurde.

Anzeigen wegen Tierquälerei gebe es zwar, jedoch sei ihm aus den letzten fünf Jahren kein weiterer Fall sexuellen Missbrauchs von Tieren bekannt, sagte Wied. Die sogenannte Zoophilie sei erst seit 2013 wieder als Ordnungswidrigkeit in Paragraf 18 ins Tierschutzgesetz aufgenommen worden, nachdem die Strafvorschrift „Unzucht mit Tieren“ 1969 außer Kraft getreten war. Seither war nur das Verbreiten von tierpornografischen Schriften strafbar.

Im konkreten Fall könne die Tat bei einer Verurteilung unter diesen Paragrafen fallen und als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Habe das Tier jedoch größere Schmerzen erlitten, könne die Tat als Tierquälerei auch unter Paragraf 17 fallen und somit als Straftat gewertet werden. Diese wiege mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren schwerer.

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Am 03.02.2020 hat der Prozess gegen den heute 33-Jährigen "Pferdeschänder-Rächer" von Espenau begonnen - der Angeklagte will sich nicht zur Tat äußern.

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