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Gutachten: Tödlicher Unfall auf A7 bei Guxhagen war vermeidbar

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Von: Damai Dewert

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Unfall
Quer gestellt: Der Unfall-Lkw blockierte die gesamte A7 zwischen Guxhagen und Südkreuz Kassel. Er drückte ein Wohnmobil in die Betonabgrenzung des Mittelstreifens. Drei Menschen starben in den Trümmern. Foto: Wenderoth/nh

Melsungen. Der schwere Unfall am 12. Juli auf der A7 bei Guxhagen hätte mit einem Abstandswarner oder einem Notbremsassistenten verhindert werden können.

Das ergibt sich laut Staatsanwaltschaft Kassel aus dem jetzt vorliegenden Gutachten zum Unfallhergang.

Bei dem Unfall auf der Autobahn 7 waren drei Menschen gestorben. Ein Sattelzug war auf ein Stauende aufgefahren und hatte einen Unfall verursacht, in dessen Folge das Wohnmobil einer Familie aus der Nähe von Oldenburg zerstört wurde. Diesen Unfallhergang bestätigt das Gutachten ebenfalls.

Hätte sich der 51-jährige Fahrer aus Tschechien verkehrsgerecht verhalten, hätte er bremsen können. Ob der Fahrer abgelenkt oder zu schnell unterwegs war, wollte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen. Das Gutachten liege zwar vor, müsse aber erst ausgewertet werden.

Eine Verordnung der EU soll helfen, künftig solche schweren Unfälle zu vermeiden: Bis zum 1. November 2018 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen und Lastwagen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mit einem Notbremsassistenzsystem ausgerüstet sein. Das teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Die Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Durch ein solches Notbremsassistenzsystem wird im Anschluss an die Warnung des Fahrers bei einer drohenden Kollision die Geschwindigkeit des Fahrzeugs automatisch verringert. Die Verordnung stammt bereits aus dem Jahr 2009 und sieht eine entsprechende Übergangszeit vor.

Gegen den 51-jährigen Fahrer werde jetzt wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, bestätigt Kerstin Nedwed, Sprecherin der Kasseler Staatsanwaltschaft. Dem Mann droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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