Nach NPD-Kundgebung: Polizei steht in der Kritik

Northeim. Die Wahlkundgebung der NPD Niedersachsen in der vorigen Woche in Northeim hat ein Nachspiel: Die Göttinger Bürgerrechtsgruppe „Bürgerinnen beobachten Polizei und Justiz“ erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei.
Gruppensprecher Roland Laich wirft der Northeimer Polizei vor, falsche Angaben gegenüber den Medien gemacht zu haben: So hatte ein Polizeisprecher am Abend der Wahlkundgebung auf Anfrage der HNA gesagt, dass in der Stadt unter anderem Anhänger linker Gruppierungen aneinander geraten waren. Einwirkungen von Anhängern der NPD habe es nicht gegeben.
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Die Bürgerrechtsgruppe und die Antifaschistische Linke International A.L.I. Göttingen behaupten aber, dass bei der besagten Auseinandersetzung Demonstranten von Rechtsradikalen angegriffen worden seien. Diese Informationen lägen der Bürgerrechtsgruppe vor.
„In einer Gesamtwürdigung des Einsatzes in Northeim muss sich die Polizei die Frage gefallen lassen, ob sie die Bedrohung durch Rechtsradikale verstanden hat und angemessen ernst nimmt“, so ein Sprecher der Bürgerrechtsgruppe. Es sei auch für die Polizei an der Zeit, sich von unzutreffenden Feindbildern und der Vertuschung rechtsradikaler Gewalt zu verabschieden und stattdessen konsequent dagegen vorzugehen.
In einer Stellungnahme wies der Einsatzleiter Wilhelm Böning von der Polizeiinspektion Northeim am Dienstag die Kritik zurück. Die Polizei, so Böning, habe auch die Aufgabe, die Versammlungsfreiheit zu schützen, sofern von den Teilnehmern die Grenzen des Erlaubten eingehalten würden. Da gelte auch für extreme Ansichten, die von der Mehrheit der Bürger nur selten geteilt würden. Die Polizei habe keine Feindbilder, man gehe konsequent gegen jegliche Straftäter vor, unabhängig von politischer Gesinnung.
Polizei: „Keine Erkentnisse“
Zu der Rangelei nach Schluss der NPD-Kundgebung lägen der Polizei aufgrund von Angaben der angetroffenen Personen sowie weiterer Ermittlungen keine Erkenntnisse vor, dass daran Personen aus der rechten Szene beteiligt gewesen seien. Der Vorgang befinde sich mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft.
Platzverweise seien während der NPD-Kundgebung laut Böning an Personen des rechten Spektrums ebenso ergangen wie für eine Person aus dem Kreis der Gegendemonstranten.
Nur durch die strikte Trennung der Gruppen seien Ausschreitungen mit möglicherweise Verletzungen oder Sschäden vermieden worden, so der Polizeisprecher. Nur so hätten die durch das Grundrecht verbrieften Rechte für beide Seiten gewährleistet werden können. (kat/goe)