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Schwalmstadt will dem Katzenleid Kontra bieten

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Von: Anne Quehl

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Niedlich, aber viele Tiere leiden Qualen: Mit einer Katzenschutzverordnung soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen notfalls per Bußgeld vorgeschrieben werden. 1 Foto: Archiv/1 Foto: Quehl
Niedlich, aber viele Tiere leiden Qualen: Mit einer Katzenschutzverordnung soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen notfalls per Bußgeld vorgeschrieben werden. 1 Foto: Archiv/1 Foto: Quehl

Schwalmstadt. Auch Schwalmstadt als größte Stadt im Schwalm-Eder-Kreis hat sich auf den Weg gemacht, sich eine Katzenschutzverordnung zu geben. Vorgemacht haben es bereits Borken, Homberg und Melsungen. Weitere Kommunen sind in der Vorbereitung, zum Beispiel Morschen.

Den Impuls gab in der jüngsten Stadtverordnetensitzung der gemeinsame Antrag von CDU, FWG und FDP. Einstimmig wurde beschlossen, dass der Magistrat den Entwurf einer Katzenschutzverordnung vorbereiten soll.

Im Zentrum steht die Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen im Stadtgebiet. Schwalmstadts CDU-Chef Christian Brück hatte in der Begründung des Antrags vorgetragen, es gehe darum, das Leid von Streunerkatzen einzudämmen, die sich unkontrolliert vermehren, Krankheiten haben und diese verbreiten. Für die SPD-Fraktion sagte Christel Gerstmann: „Jeder verantwortliche Katzenhalter lässt sein Tier kastrieren.“

Neuerung seit 2015

Kommunen haben seit Frühjahr 2015 die Möglichkeit, sich eine solche Verordnung zu geben.

Die Initiative hatte jüngst auch Petra Ziegert-Postleb ergriffen und dem Ersten Stadtrat Schwierzeck die Materialien zum Thema Kastration, Kennzeichnung und Registrierung überbracht. Die 1. Vorsitzende des Vereins Tiernothilfe hat alarmierende Zahlen zu nennen.

Tiernothilfe ist aktiv

Petra Ziegert- Postleb
Petra Ziegert- Postleb © Quehl

So hat die Tiernothilfe seit 2008 über 1000 Katzen in Schwalmstadt aufgenommen. Gechipt und registriert waren die wenigsten, nur 126 Tiere konnten ihren Besitzern zurückgegeben werden, da sie ordnungsgemäß registriert waren. 422 Katzen hat die Tiernothilfe in dem Zeitraum kastrieren lassen sowie gekennzeichnet und bei „Tasso“ für eine spätere Identifikation angemeldet - und dann an ihren Futterplätzen wieder ausgesetzt.

Das, so machte sie im Gespräch mit unserer Zeitung klar, ist finanziell eine große Kraftanstrengung für den Verein, denn der Eingriff für weibliche Tiere kostet bis 120 Euro, für männliche bis 80 Euro. „Die enorme wilde Vermehrung muss aufhören“, machte die Tierschützerin klar.

Bußgeld für Uneinsichtige

Nicht wenige Katzenbesitzer seien leider völlig uneinsichtig. „Da kommen Argumente wie: die wird doch eh überfahren oder nach der Kastration würden sie keine Mäuse mehr jagen“, berichtet Petra Ziegert-Postleb. „Wir sind froh, endlich eine Handhabe und Grundlage zu bekommen.“

Bußgelder sollten aber nicht zu hoch angesetzt werden, „500 Euro sind zu viel - da haben wir dann noch mehr angebliche Fundkatzen“.

Unterdessen seien Initiativen im ganzen Kreisgebiet dabei, die Kommunen zur Verabschiedung einer Katzenschutzverordnung zu bewegen. Sie selbst werde das in Willingshausen, Gilserberg und Jesberg ansprechen, Kollegen in Frielendorf und Neukirchen seien ebenfalls dabei.

Im Übrigen sei sie gespannt, wie lange es ab jetzt mit der Verabschiedung der Verordnung in Schwalmstadt dauert, mahnt jedoch, dass „Tierarztkosten den Verein gerade umbringen“. Über 300 Katzen mussten seit 2008 aus Schwalmstadt ans Tierheim Alsfeld weitergegeben werden. Auf eine Vermittlung warten übrigens aktuell 28 Katzen, die auf Pflegestellen des Vereins verteilt sind.

Hier geht es zur Internetseite des Vereins.

Hintergrund:

Ein einziges unkastriertes Katzenpaar kann bei zwei Würfen im Jahr in zehn Jahren eine Millionen-Population erzeugen.

Nicht nur die Streunerkatzenschwemme kann minimiert werden, mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können Fundtiere auch schnell wieder ihrem Besitzer zugeordnet werden.

Katzen sind Deutschlands Heimtier Nummer eins: Im Jahr 2014 lebten nach Angaben des Zentralverbandes (ZZF) 11,8 Mio. Katzen in 20 Prozent der Haushalte. Nach der Änderung des Tierschutzgesetzes im April 2015 ist es Kommunen möglich, gegen das Elend verwilderter Hauskatzen aktiv zu werden, aber auch die Halter von Katzen, die frei laufen, stärker in die Pflicht zu nehmen.

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