Welchen rechtlichen Status hat ein führungsloses Schiff?
Lesen Sie auch:
Jan Hörmann: Die „Lyubov Orlova“ steht Medienberichten zufolge im Eigentum einer Handelsfirma, die das Schiff bei einer Zwangsversteigerung in Kanada erworben hat, um es gewinnbringend abwracken zu lassen. Dies ist ein normaler Vorgang: Schiffe werden zum Ende ihrer Fahrzeit zwecks Verschrottung veräußert und zu Abwrackwerften geschleppt.
Wer haftet für eintretende Schäden?
© Privat/HNAJan HörmannHörmann: Der Eigentümer steht in der Verantwortung und haftet selbst oder durch seinen Versicherer für Schäden. Wenn für den Transport zum Zielhafen, wie im Fall der „Lyubov Orlova“, ein Schleppvertrag geschlossen wurde, haftet auch die Schlepperreederei für die sichere Passage. Eigentümerfirma und Schlepperreederei bleiben also rechtlich in der Pflicht.
Was können Staaten tun, die sich durch die von diesem Schiff ausgehenden Gefahren bedroht fühlen?
Hörmann: Küstenstaaten dürfen im Rahmen einer Güterabwägung alles Erforderliche unternehmen, um Gefahren abzuwehren. Rechtlich problematisch sind Schutzmaßnahmen auf der hohen See. Da diese frei von staatlicher Gewalt ist, könnte die Versenkung des Schiffs auf hoher See durch einen Küstenstaat, der eine Strandung verhindern will, zu Schadenersatzforderungen gegen den Staat führen. Nach den vorherrschenden Wind- und Strömungsrichtungen besteht die reale Möglichkeit, dass das Schiff im April Irland oder Schottland erreichen könnte. Falls die Eigentümer bis dahin keine Lösung erreicht haben, ist anzunehmen, dass dann Irland oder Großbritannien aktiv werden und die Kosten der Bergung den Eigentümern in Rechnung stellen. (ppw)















































