Acht Gulden für die Stadt

Witzenhausen. Mit drei Transporten wurden die noch verbliebenen 59 jüdischen Mitbürger am 8. Dezember 1941 (43 Personen), am 7. (15 Personen) und am 24. September 1942 (eine Person) zuerst nach Kassel, dann nach Riga und Theresienstadt und von dort in die Vernichtungslager deportiert.
Begonnen hatte die jüdische Geschichte in Witzenhausen 500 Jahre zuvor, im Spätsommer des Jahres 1414, als der, wie es in der entsprechenden Urkunde hieß, „Jude Heinemann“ am 8. September gegen eine jährlich zu entrichtende Zahlung von acht Gulden in die Stadt aufgenommen wurde. Wenig später, am 22. Januar 1415, folgte ihm Isagk, der zweite Bürger mosaischen Glaubens.
Brand vernichtet Quellen
Nur wenige städtische Quellen haben die beiden großen Stadtbrände der Jahre 1479 und 1809 überstanden, sodass über die Frühzeit der jüdischen Gemeinde nur spärliche Informationen vorhanden sind. So wurden 1524 alle hessischen Juden durch Landgraf Philipp den Großmütigen ausgewiesen – 1532 durften sie aber wieder zurückkehren.
Sieben Jahre später (1539) erließ Philipp eine restriktive Judenordnung, durch die er – erfolglos – versuchte, durch Zwangspredigten und dem Verbot neuer Synagogen die Juden zum christlichen Glauben zu missionieren.
Beschwerde über Einkäufe
Die Zahl der in Witzenhausen ansässigen Einwohner jüdischen Glaubens muss in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts trotz aller landesherrlichen Restriktionen zur offensichtlichen Beunruhigung der anderen Bürger stark gestiegen sein. Im Jahr 1565 wandte sich die Stadt nämlich mit einer Beschwerde über die Lebensmitteleinkäufe der Juden an den Landgrafen.
„Gillen, gillenmeister und gemeynheit“ baten damals den Fürsten, „…dieweil die Juden vil werden“, die Einkäufe „…gnediglichen abzuschaffen“. Was aus dieser Eingabe geworden ist, bleibt allerdings ebenso im Dunkeln, wie die Frage, ob es im 16. Jahrhundert bereits eine regelrechte jüdische Gemeinde in Witzenhausen gegeben hat. Letztere lässt sich ab 1622 sicher nachweisen, drei Jahre später folgte die Einrichtung eines Landesrabbinats, das bis 1772 seinen Sitz in Witzenhausen behielt und auch als Rechtsinstanz für innerjüdische Streitigkeiten und Zeremonialfragen zuständig war.
Hierin besaß das Rabbinat eine beschränkte Gerichtsbarkeit und konnte auch Strafgelder nach mosaischem Recht erheben – an denen sowohl die hessische Landjudenschaft als auch der Landgraf jeweils zur Hälfte partizipierten.
Meine news
An das Rabbinat angeschlossen war eine Talmudschule, an der bis zu fünf Schüler unterrichtet werden konnten. Das Talmudstudium in Witzenhausen – die Stadt galt damals als Zentrum der israelitischen Gelehrsamkeit in Hessen – war Voraussetzung für den Besuch der jüdischen Hochschule in Prag und die Ausbildung zum Rabbiner.
Von Matthias Roeper