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Nach Jauch-Auftritt: AfD-Mann Höcke soll nicht mehr als Lehrer arbeiten

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Von: Philipp David Pries

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Thüringens AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke spricht am 07.10.2015 in Erfurt (Thüringen) auf einer Demonstration gegen die Asylpolitik. Die rechtskonservative AfD hatte zur Demonstration aufgerufen. Die Polizei sprach zum Auftakt der Kundgebung von 5000 Teilnehmern, die Zahl der Gegendemonstranten wurde mit 800 angegeben. Foto: Martin Schutt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Björn Höcke: Lange Zeit hat der rechtsnationale AfD-Politiker als Lehrer in Bad Sooden-Allendorf gearbeitet. Hochumstritten ist, ob er diese Tätigkeit noch einmal wieder ausüben können soll. © picture alliance / dpa

Der rechtsnationale AfD-Politiker Höcke ist Lehrer in Bad Sooden-Allendorf. Auch wenn er die Tätigkeit zur Zeit ruhen lässt: Nach hochumstrittenen Aussagen soll er nicht wieder in seine Schule zurückkehren.

Der rechtsnationale AfD-Politiker Björn Höcke hat gerade in den letzten Wochen viele Menschen mit seinen umstrittenen Äußerungen zu Flüchtlingen gegen sich aufgebracht. Am vergangenen Sonntag zog er etwa in der ARD-Talkshow "Günter Jauch" heftige Kritik auf sich; seine Sprüche gegen Ausländer und Flüchtlinge wurden von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als "widerlich" bezeichnet. Sogar die AfD-Spitze rückte mittlerweile vom Landeschef Höcke ab: Er sei nicht berechtigt, für die Bundespartei zu sprechen.

"Rückkehr in Schuldienst überprüfen"

Nun beschäftigen die rechten Äußerungen von Björn Höcke, der vor seinem Mandat als Lehrer an der Rhenanus-Schule in Bad Sooden-Allendorf gearbeitet hat und weiter in Hessen verbeamtet ist, die Landespolitiker in Wiesbaden. Der rechtsnationale Höcke müsse im Falle seiner Rückkehr in den Landesdienst überprüft werden, forderte der SPD-Abgeordnete Günter Rudolph jetzt in Wiesbaden.

Spätestens, wenn der thüringische AfD-Landeschef Höcke in den hessischen Schuldienst zurückkehren wolle, müsse Kultusminister Alexander Lorz (CDU) prüfen, "ob ein rechter Verleumder wie Höcke in Hessen, der ja auf die Meinungsbildung seiner Schüler großen Einfluss haben kann, weiter tragbar ist", erklärte Rudolph.

Das Kultusministerium wies darauf hin, dass nach dem hessischen und dem thüringischen Abgeordnetengesetz die Rechte und Pflichten von Beamten ruhten, wenn sie in ein Parlament gewählt worden seien. "Diese Beamten sind dann 'außer Dienst' und unterliegen infolgedessen insbesondere nicht der politischen Neutralitäts- und Mäßigungspflicht", erklärte ein Sprecher. Sie hätten das Recht auf freie Mandatsausübung und es bestünden keinerlei Sanktionierungsmöglichkeiten seitens des Dienstherrn. (mit dpa)

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