Urteil zur Zwangsbehandlung: Psychiatrie arbeitet in rechtlicher Grauzone
Werra-Meißner. Große Verunsicherung herrscht aktuell bei Pflegepersonal und Ärzten im Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie mit drei Stationen und Tageskliniken im Klinikum Werra-Meißner. "Wir arbeiten im rechtsfreien Raum und laufen bei jedem Fall Gefahr, verklagt zu werden", sagt Chefarzt Dr. Martin von Hagen.
Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes im Sommer dieses Jahres. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass psychisch Kranke, die unter der Obhut eines gerichtlich bestellten Betreuers stehen, bis auf Weiteres nicht gegen ihren Willen medizinisch behandelt werden dürfen - auch wenn ihnen wegen ihrer Krankheit die Einsicht in den eigenen Zustand fehlt.
Das Urteils ist einerseits eine Chance, sich den Patienten wieder stärker zuzuwenden und sich der Verantwortung von Zwangsbehandlungen neu bewusst zu werden, andererseits birgt es große Probleme: "Unsere personelle Ausstattung ist miserabel", bringt es von Hagen auf den Punkt. "Mir fehlen drei bis vier Ärzte für den teil- und vollstationären Bereich. Die Stellen sind vakant, könnten aber jederzeit besetzt werden, wenn es qualifizierte Bewerber gäbe. Außerdem haben wir einen Mangel an Psychologen und Sozialpädagogen."
Zurzeit arbeiten auf den Stationen vier Fach- und sechs Assistenzärzte, einige davon in Teilzeit. Bei voller Belegung müssen sie sich um rund 100 Patienten kümmern.
Die ohnehin angespannte Situation wird durch das Karlsruher Urteil verschärft. Von Hagen hat nun per Dienstanweisung geregelt, wie die Mitarbeiter zu verfahren haben. Wichtig seien Fallbesprechungen im Team und eine lückenlose Dokumentation, falls das Amtsgericht nach einer Anzeige das therapeuthische Vorgehen prüft. Hier soll unter anderem dargelegt werden, ob der Patient ohne Medikamentengabe in Lebensgefahr ist oder ob er andere durch agressives Verhalten gefährdet. (kbr)
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