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Mieter müssen für mangelhafte Mülltrennung zahlen

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Karlsruhe - Mieter müssen Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung selbst bezahlen. Das folgt aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs.

© dpa

Mieter müssen Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung selbst bezahlen.

Demnach muss der Mieter vor Gericht den Nachweis erbringen, dass die abgerechneten Müllgebühren zu hoch sind. Ein allgemeiner Verweis darauf, dass die Gebühren in der Gemeinde im Durchschnitt niedriger sind, reiche nicht aus, so der BGH. Liegt der Grund für die hohen Gebühren in einem “Fehlverhalten der Mieter des Anwesens bei der Mülltrennung“, so können sie den Mietern in Rechnung gestellt werden. Im konkreten Fall hatten Mieter in die für Verpackungsmüll bestimmten gelben Tonnen Restmüll geworfen.

dpa

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