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Expertentipp zum Immobilienleerstand

Immobilienleerstand: Grundsteuererlass bis zum 31. März beantragen

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Sofern im Jahr 2011 eine Immobilie einen Mietausfall von mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete hatte, kann der Vermieter bei dem zuständigen Steueramt der Stadt beziehungsweise der Gemeinde einen Erlass der Grundsteuer beantragen.

© nh

Dr. Hans-Jürgen Kampe erläutert die Möglichkeit, Föderungen von automatischen Antrieben in Anspruch zu nehmen.

Bei einem unverschuldeten Mietausfall von 50 Prozent und mehr pro Jahr beträgt der Erlass 25 Prozent, bei einem hundertprozentigen Mietausfall im Jahr 2011 beträgt der Erlass 50 Prozent. Allerdings muss der Vermieter die unverschuldete Ursache des Leerstands (zum Beispiel vorhandene Schäden, mangelnde Nachfrage auch bei ortsüblichen Konditionen) und seine ernsthaften Vermietungsbemühungen dem Steueramt nachweisen.

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