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Flughafenattentäter: Urteil erwartet

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Frankfurt/Main - Im Prozess gegen den islamistisch angestachelten Todesschützen vom Frankfurter Flughafen spricht das hessische Oberlandesgericht diesen Freitag das Urteil.

© dpa

Arid Uka

Der 22-jährige Arid Uka ist in Frankfurt wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs an US-Soldaten angeklagt. Die Tat vor knapp einem Jahr gilt als der erste vollendete islamistische Anschlag in Deutschland.

Bundesanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig, dass Uka wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis muss. Offen ist, ob der Staatsschutzsenat dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgt und die besondere Schwere der Schuld feststellt. Damit wäre ausgeschlossen, dass Uka nach 15 Jahren Haft vorzeitig auf freien Fuß kommt. Für die Schwere der Schuld spricht vor allem, dass der im Kosovo geborene Frankfurter den Ermittlungen zufolge möglichst viele US-Soldaten töten wollte und nur durch eine Ladehemmung seiner Pistole daran gehindert wurde.

Die Anklage ist überzeugt, dass Uka am 2. März 2011 seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) leisten wollte. Er habe sich zum “Herrn über Leben und Tod gemacht“ und seine Opfer willkürlich ausgesucht. Er habe alle 16 Soldaten töten wollen, die mit dem Militärbus auf dem Weg zur US-Luftwaffenbasis Ramstein waren. Von dort aus sollte es nach Afghanistan gehen. Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren, und schoss dann in dem engen Gang auf sie.

Ukas Verteidigerin Michaela Roth hält ihren nicht vorbestraften Mandanten dagegen für “einen jungen Mann, der Amok gelaufen ist“, aber keineswegs für einen religiösen oder gar islamistischen Terroristen. Er sei vor der Tat nie aggressiv gewesen, habe nie Andersgläubige bekehren oder gar bekämpfen wollen.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei Uka um einen Einzeltäter handelt, der sich im Internet radikalisiert hat. Hinweise eines Journalisten, wonach Uka 2010 in Bosnien in einem Sommercamp militärisch ausgebildet worden sei, konnten in dem Verfahren nicht erhärtet werden.

Nicht geklärt wurde auch die Herkunft der Waffe. Ukas Vater wurde inzwischen per Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Pistole zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft berichtete. Ob es sich dabei um die Tatwaffe handelt, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht sicher sagen.

dpa

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