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Nürnberger Geiselnehmer und Vergewaltiger muss 14 Jahre ins Gefängnis mit Sicherheitsverwahrung

14 Jahre Haft für Nürnberger Kidnapper

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Nürnberg - Er setzte zwei Frauen einem unglaublichen Martyrium aus. Nun ist klar: In Freiheit wird der 49 Jahre alte Geiselnehmer und Kidnapper lange nicht mehr sein.

© dpa

Der 49-Jährige wird nach seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommen.

Ein Mann, der zwei Frauen entführt und vergewaltigt hat, muss vermutlich den Rest seines Lebens im Gefängnis und in Sicherungsverwahrung verbringen. Das Landgericht Nürnberg-Fürthverurteilte den 49-Jährigen am Freitag zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft. Anschließend muss der Nürnberger in Sicherungsverwahrung leben. Der Mann hatte in dem Prozess gestanden, im Oktober 2010 innerhalb weniger Tage zwei junge Frauen gekidnappt und sexuell missbraucht zu haben. Eines der Opfer hatte er 22 Stunden lang festgehalten und bei einer Irrfahrt quer durch Deutschland vergewaltigt. Die Frau hatte ihm bei einem Zwischenstopp in Glücksburg in Schleswig-Holstein entkommen können.

Das Landgericht begründete die Sicherungsverwahrung mit dem hohen Rückfall-Risiko: Die Gefahr sei groß, dass der sadistisch veranlagte Angeklagte nach seiner Haftentlassung erneut junge Frauen entführe und vergewaltige. In dem Prozess war einer der spektakulärsten Geiselnahme der vergangenen Jahre verhandelt worden.

Der in blau-grüner Sträflingskleidung in den Gerichtssaal geführte Angeklagte nahm das Urteil ohne Regung zur Kenntnis. Die in Neumarkt gekidnappte 23-jährige Frau nahm das Urteil mit Erleichterung auf. Sie sei froh darüber und hoffe, “nun nach vorne schauen zu können und dass es jetzt massiv vorwärts geht“, ließ die junge Frau über ihre Anwältin erklären. Die Frau hatte - anders als die in Nürnberg überfallene 20-Jährige - an der Urteilsverkündigung persönlich teilgenommen.

Als strafmildernd wertete das Gericht lediglich das umfassende Geständnis des vorbestraften Sexualstraftäters. Gleich zum Prozessbeginn hatte er eingeräumt, - elf Monate nach seiner Entlassung aus der geschlossenen Psychiatrie - zwei junge Frauen im Abstand von sechs Tagen gekidnappt, vergewaltigt, mit einem Ledergürtel geschlagen und erniedrigt zu haben.

Als belastend wertete das Gericht neben den Vorstrafen des Angeklagten auch dessen gering ausgeprägte Therapie-Bereitschaft: “Sie haben eine sadistische Verhaltensstörung, Sie hatten Strategien erlernt, um diese Neigungen zu bewältigen. Sie haben aber von dem Gelernten keinen Gebrauch gemacht. Stattdessen haben sie Ihren Therapeuten etwas vorgetäuscht, um weiterhin Ihre sadistischen Fantasien ausleben zu können“, warf der Vorsitzende Richter Richard Caspar dem Angeklagten vor.

Die Frage, ob womöglich Therapeuten mit ihrer optimistischen Risikoprognose zu früh die Weichen für eine Entlassung des 49-Jährigen gestellt hätten und damit indirekt für dessen Taten verantwortlich seien, verneinte der Richter. Nachdem neben dem Therapeuten auch noch zwei unabhängiger Gutachter die Entlassung befürwortet hätten, sei der Strafvollstreckungskammer keine andere Wahl geblieben, als den Mann in die Freiheit zu entlassen.

dpa

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