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Zwei Vergewaltiger kommen aus Sicherungsverwahrung

Gefährliche Sextäter kommen frei

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Karlsruhe - Gleich mehrere gefährliche Sextäter kommen in nächster Zeit in Deutschland frei. Grund dafür ist ein EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung.

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass zwei wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilte Männer aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Die beiden 1981 und 1984 verurteilten Männer würden umgehend entlassen, danach stünden beide unter Führungsaufsicht. Die Sicherungsverwahrung der beiden Männer, die bereits mehr als zehn Jahre vollzogen worden sei, habe sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 erledigt. Das Gericht hatte entschieden, dass Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatte.

Gefährliche Sexualstraftäter in Lübeck kommen frei

Ebenfalls zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter kommen nach Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) aus der Sicherungsverwahrung. Das entschied das OLG in Schleswig am Donnerstag.  Als die beiden heute 70 und 66 Jahre alten Straftäter verurteilt wurden, war sie noch auf zehn Jahre begrenzt. 1998 entfiel die Frist. Das traf auch die beiden Männer: Sie saßen bis Donnerstag in Sicherungsverwahrung - und damit länger als zehn Jahre. (Az: 1 OJs 2/10 (1 Ws 267/10) und 1 OJs 3/10 (1 Ws 268/10)) Ob die Täter noch am Tag der OLG-Entscheidung die Justizvollzugsanstalt Lübeck verlassen würden, war zunächst unklar.

Nach Ansicht von Generalstaatsanwalt Erhard Rex geht von den beiden Männern aber weiter Gefahr aus. Er respektiere die Entscheidung des OLG jedoch. Die Männer stehen künftig unter Führungsaufsicht.

dpa

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