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Betrug an Krebspatienten - Nach Justizpanne dritter Galavit-Prozess

Betrug an Krebspatienten: Nach Justizpanne dritter Galavit-Prozess

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Kassel. Diesen Strafprozess wird Kassels Justiz nicht los: Im Verfahren gegen eine Betrügerbande, die in 2000 und 2001 in der Bad Karlshafener Privatklinik Carolinum weit über 100 Schwerstkrebskranke mit dem angeblichen russischen Wundermittel Galavit abgezockt hat, folgt die nächste Runde.

Zwei der ursprünglich fünf Angeklagten hatten schon zum zweiten Mal mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg.

Ab 28. Juli soll vor dem Kasseler Landgericht erneut über ihr Strafmaß verhandelt werden. Und das vor der inzwischen dritten Strafkammer, neun Jahre nach Aufnahme der Ermittlungen, rund 70 Verhandlungstermine nach Verlesung der Anklage im März 2007.

Der BGH hatte im Oktober 2010 die Urteile gegen Thomas P. (40), den Kassierer der Galavit-Betrüger, sowie Theodor von K. (62), zuständig für Reklame und ein später Nachfahre der Herzöge von Württemberg, erneut aufgehoben.

Das gilt unter Juristen als peinliche Panne des Kasseler Landgerichts: Nicht alle drei Berufsrichter hatten das nach der ersten Revision schon korrigierte Urteil gegen P. und von K. unterzeichnet, sondern nur zwei. Richter Nummer drei, frisch nach Bad Arolsen versetzt, fehlte. Der Kammervorsitzende, rügte der BGH, hätte sich aber schon deutlicher um die Unterschrift des Kollegen bemühen müssen.

Wie geht die Galavit-Geschichte weiter? Eventuell mit neuen Zeugen, sicher mit Verkündung eines neuen Strafmaßes. Es wäre das Dritte: Schärfer als das alte darf es nicht werden, gnädiger schon.

Es kann auch so bleiben wie das aus dem Februar 2010: Die Bewährungsstrafe von Thomas P. schnurrte damals von 16 auf 14 Monate. Theodor von K.s Haftstrafe drei auf zweieinhalb Jahre.

Zwei Galavit-Betrüger sind rechtkräftig verurteilt. Ein weiterer, der Arzt, der die Spritzen setzte (fünf Jahre und acht Monate Haft), kam dem Gericht schon nach der ersten Revision abhanden. Er leidet an Depressionen, der Amtsarzt hält ihn für verhandlungsunfähig.

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