Innenminister Volker Bouffier gerät unter Druck: Opposition darf Akten einsehen

Zweifel an zweitem Auswahlverfahren bei Berufung des Polizeipräsidenten - CDU: Rechtmäßig gehandelt

Bouffier unter Druck: Opposition darf Akten einsehen

2215.03.1015.03.10|Hessen|11 Kommentare
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Wiesbaden. Innenminister Volker Bouffier (CDU) gerät in der Debatte um die Besetzung der Stelle des Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei unter Druck. Die Opposition gibt sich mit einer Erklärung des Ministers in der vergangenen Woche im Innenausschuss nicht zufrieden.

Innenminister Volker Bouffier

© dpa

Innenminister Volker Bouffier

SPD und Grüne dürfen wie von ihnen verlangt die entsprechenden Akten einsehen, erklärte das Innenministerium gestern Nachmittag. Bouffier hatte Vorwürfe, er habe Rechtsbruch begangen, entschieden zurückgewiesen.

Der Innenminister hatte den ihm nahestehenden CDU-Politiker Hans Langecker im Jahr 2009 ernannt, obwohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) nach einer Klage des Mitbewerbers Wolfram Ritter aus dem Jahr 2008 entschieden hatte, Bouffier dürfe das Amt bis zum Abschluss eines neuen Personalauswahlverfahrens nicht besetzen. Er habe das Recht eines Mitbewerbers auf chancengleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern verletzt. Bouffier erklärte, es habe ein zweites Auswahlverfahren gegeben, allerdings ohne öffentliche Ausschreibung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph (Edermünde), und der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich, bekundeten erhebliche Zweifel, ob ein zweites Auswahlverfahren tatsächlich stattgefunden habe. Die Parteien erwarten eine Dokumentation dieses Verfahrens und mehrerer Gespräche, die Innenstaatssekretär Boris Rhein (CDU) Anfang 2009 mit dem unterlegenen Wolfram Ritter geführt haben soll. Auch die Frage, ob das Kabinett über den VGH-Beschluss informiert worden sei, blieb bislang offen. Bouffier hatte eine Aussage dazu mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Sitzungen verweigert. Der Frankfurter Rechtsprofessor Georg Hermes warf dem Innenminister einen "gravierenden Rechtsverstoß" vor.

Die CDU wies alle Vorwürfe kategorisch zurück. SPD und Grüne versuchten, eine Personalentscheidung zu skandalisieren, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Holger Bellino. "Diffamierungen und Unterstellungen sind gängige Praxis, politische Konzepte leider Fehlanzeige", sagte er über die Opposition. Der Innenminister habe rechtmäßig gehandelt. Rudolph und Frömmrich sollten aufhören, auf Kosten der Bereitschaftspolizei "unwürdige Spielchen" zu veranstalten.

Von Peter Klebe

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