Schulverweigerung: Ehepaar Dudek aus Eschwege wieder vor Gericht

Im Berufungsverfahren soll Strafmaß neu festgelegt werden

Schulverweigerung: Ehepaar Dudek wieder vor Gericht

4505.01.1105.01.11|Hessen|77 Kommentare
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Eschwege. Die Eheleute Rosemarie und Jürgen Dudek aus dem Herleshäuser Ortsteil Archfeld müssen sich erneut vor Gericht verantworten, weil sie sich weigern, ihre Kinder in öffentliche Schulen zu schicken.

© Sagawe

Rosemarie und Jürgen Dudek während einer Verhandlung im Jahr 2009.

In der Verhandlung, die für den Donnerstag der nächsten Woche vor dem Landgericht Kassel angesetzt hat, geht es vor allem darum, das Strafmaß festzusetzen, das in vorangegangenen Prozessen verhängt worden war.

Rosemarie und Jürgen Dudek waren angeklagt worden, drei ihrer sieben Kinder nicht zur Schule zu schicken sondern zu Hause zu unterrichten und sie so der Schulpflicht zu entziehen. Dudeks machten für ihre Verweigerung religiöse Gründe geltend.

Im Mai 2007 verurteilte sie das Amtsgericht Eschwege zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach der Berufung durch die Staatswanwaltschaft verschärfte das Landgericht Kassel ein Jahr später das Strafmaß und verurteilte die Eheleute zu einer dreimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung. Gegen dieses Urteil gingen wiederum die Dudeks in Revision, worauf sie in einem erneuten Verfahren vor dem Landgericht wiederum zu einer Geldtrafe verurteilt wurden: jeweils 60 Tagessätze zu je einem Euro - berechnet nach dem Einkommen der Familie.

In einem erneuten Revisionsverfahren im Oktober 2010 bestätigte das Oberlandesgericht zwar prinzipiell den Schuldspruch der Vorgängerinstanz, bemängelte jedoch, dass die Weigerung der Dudeks, die drei Kinder zur Schule zu schicken, als eine Tat und nicht als drei unterschiedliche Taten behandelt wurde. Deshalb kommt es jetzt erneut zu einem Prozess.

„In der Sache wird gar nicht mehr verhandelt“, so Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Es gehe allein um das Strafmaß. Und das könne, da bei letzten Prozess nur die Dudeks und nicht auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten hätten, nicht schlechter ausfallen als das der Vorinstanz.

Für Jürgen Dudek macht das alles den Anschein eines „absurden Theaters“, wie er sagt. „Ich weiß nicht, weshalb wir bestraft werden sollen, wir machen uns allerdings auch keine Illusionen“, sagt er und wirft dem zuständigen Schulamt, das die Prozesslawine durch einen Strafantrag ins Rollen brachte „Bestrafungswillen“ vor. „Nur weil Hausunterricht in Deutschland noch nicht so recht salonfähig ist, haut man auf diejenigen drauf, die ihn praktizieren, bis sie nicht mehr können“, sagte Dudek. Dabei sei es für das Schulamt ein Leichtes, seinen Antrag zurückzuziehen - auch noch eine Minute vor Verhandlungsbeginn.

Von Dieter Salzmann

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