Spielhallen müssen kürzere Öffnungszeiten hinnehmen

Spielhallen müssen kürzere Öffnungszeiten hinnehmen

021.09.1121.09.11|Hessen|6 Kommentare
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Kassel. Schlappe für Spielhallenbetreiber: In einer Reihe von Eilverfahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mehrere Anträge gegen die Kasseler Sperrzeitverordnung abgelehnt. Spielhallen müssen demnach die verordneten kürzeren Öffnungszeiten akzeptieren.

Die Spielhallenbetreiber wollten die Änderungsverordnung des Kasseler Oberbürgermeisters vom 6. Juni 2011 zur Sperrzeitverordnung für das Stadtgebiet durch einstweilige Anordnung außer Vollzug setzen lassen.

Mit dieser Verordnung sind die Zeiten, zu denen die Spielhallen geschlossen bleiben müssen, von zuvor drei auf neun Stunden erhöht und dadurch deren tägliche Öffnungszeiten von vormittags 11 Uhr bis nachts 2 Uhr begrenzt worden. Bis dahin durfte in den Hallen täglich von 6 Uhr morgens bis 3 Uhr nachts gespielt werden. (jum)

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