Darmstadt. Im Kampf gegen seinen Haftantritt Anfang nächster Woche hat der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilte Anwalt Michael Wolski in Karlsruhe eine Schlappe erlitten.
Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des 63-Jährigen nicht an - ohne Begründung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Wolski war im März 2010 vom Landgericht Darmstadt zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, weil er Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen hat. Seine Haftstrafe muss er nun wie geplant am Montag (6. Februar) antreten. (dpa)



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