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Trotz Telefonwerbung-Verbots werden Kunden in Hessen noch immer genervt

Härtere Gesetze gefordert

Trotz Telefonwerbung-Verbots werden Kunden noch immer genervt

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Kassel. Wer kennt das nicht: Plötzlich klingelt das Telefon, eine muntere Stimme will über ein ganz besonderes Angebot informieren. Noch immer versuchen Telefonwerber, auf diese Art Verträge abzuschließen oder Produkte zu verkaufen.

Und wer dabei die Frage "Darf ich Ihnen Informationsmaterial zukommen lassen?" mit Ja beantwortet, hat oft schon ein Problem. Dann kennen Werber zumindest die Adresse, oder schlimmer, sie interpretieren die Aussage als Vertragsabschluss.

Die Verbraucherzentrale Hessen kann ein Lied davon singen. Denn obwohl Telefonwerbung, der der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat, verboten ist (siehe Hintergrund), versuchen es Callcenter immer wieder mit dieser nicht neuen Masche. In Hessen haben sich allein im zweiten Quartal dieses Jahres 1830 Menschen bei den Verbraucherschützern über Telefonwerbung beschwert, bundesweit waren es fast 41.000.

Nur 5 Prozent stimmten zu

Vor einem Jahr wurden die Regeln verschärft, Firmen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie ohne vorherige Einwilligung des Kunden anrufen. Dennoch erklärten bei einer Umfrage nur fünf Prozent der von Telefonwerbung genervten Hessen, eine Zustimmung erteilt zu haben.

In 70 Prozent der Fälle klingelt nach einer Erhebung der Verbraucherschützer das Telefon wegen Lotterien oder Gewinnspielen. Häufig geht es auch um Energieversorgung, Telefon- oder Internetangebote, Zeitschriftenabos oder Bank- und Finanzprodukte. G

rund genug für Jutta Gelbrich vom Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und Staatssekretär Mark Weinmeister (CDU), härtere Regeln zu verlangen. So sollten etwa sämtliche am Telefon geschlossenen Verträge vom Kunden schriftlich bestätigt werden müssen, ehe sie gültig würden. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) solle sich dafür einsetzen, forderten Gelbrich und Weinmeister. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn der Kunde von sich aus aktiv werde, also selbst eine Firma anruft, um etwas zu bestellen. Das sei eine völlig andere Situation.

Außerdem sollten die Bußgelder für die Werbefirmen drastisch erhöht werden. Weinmeister hat den Eindruck, dass viele Firmen die momentane Höchststrafe von 50.000 Euro einkalkulierten. So sieht es auch Jutta Gelbrich: "Für größere Unternehmen ist das die Portokasse." Die Strafe sollte verfünffacht werden.

Aber selbst das könne, so Gelbrich, schwarze Schafe nicht unbedingt abschrecken. Der Aufwand, Anrufe zu dokumentieren und Rechtsmittel einzulegen, sei vielen Bürgern zu hoch. Deshalb forderten Verbraucherschützer seit Langem eine gesetzliche Regelung, nach der Verträge bei unerlaubter Telefonwerbung grundsätzlich unwirksam seien.

Hintergrund: Nie Kontodaten weitergeben

Wer einen ungebetenen Werbeanruf erhält, sollte nach den Ratschlägen von Verbraucherschützern sofort wieder auflegen. Damit signalisiert er, dass er den Anruf nicht wünscht. Laut Gesetz dürfen Callcenter und Firmen nur anrufen, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Umstritten ist, den Anrufer mit Trillerpfeifen zu stören, da er dadurch Gehörschäden erleiden könnte.

Wer sich von den geschulten Werbern doch in ein Gespräch verwickeln lässt, sollte auf keinen Fall seine Kontonummern und Bankverbindungen preisgeben. Manche Werber rufen nur aus diesem Grund an und verkaufen die Kontodaten teuer weiter. Außerdem sollte bei den Gesprächen sofort nach dem Namen des Anrufers gefragt und geklärt werden, für welches Unternehmen er am Telefon sitzt.

Unverlangte Anrufe sollten bei der Verbraucherzentrale Hessen und der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht unterdrücken. (kle)

Von Peter Klebe

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