Wiesbaden. Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin nimmt kein Blatt vor den Mund: Mit 30 Millionen Euro habe das Land kürzlich das Ernst-Strüngmann-Institut in Frankfurt unterstützt, klagte sie gestern in einer Anhörung im Landtag.
Die 500.000 Euro für einen Lehrstuhl für Alternativen zu Tierversuchen habe das Ministerium für Wissenschaft und Kunst dagegen nicht übrig. Hintergrund: An dem Frankfurter Institut, dessen Neubau gefördert wurde, betreibt der renommierte Hirnforscher Prof. Wolf Singer Primatenforschung. Diese ist genehmigt, aber Tierschützern ein Dorn im Auge.
Behördliche Genehmigungen im Interesse der Tiere anfechten zu können, ist Ziel zweier Gesetzentwürfe von SPD und Grünen. Sie wollen anerkannten Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen, ähnlich wie es die Umweltverbände haben.
Denn jeder Tierhalter oder Forscher kann klagen, wenn der seit 2002 im Grundgesetz verankerte Tierschutz ihn behindert; umgekehrt könnten Verbände gegen zuwenig Tierschutz nichts unternehmen, so die SPD.
Der Marburger Biologe Prof. Gerhard Heldmaier (Deutsche Forschungsgemeinschaft) fuhr in der Anhörung große Geschütze auf: Der Forschungsstandort Hessen werde bedroht, Arbeitsplätze gingen verloren und der wissenschaftliche Nachwuchs werde schlussfolgern: „Nix wie weg hier“, so der Biologe.
SPD und Grüne haben aber vor allem auch Tierhaltung und -produktion im Auge. Seit der Kommunalisierung der Veterinäraufsicht hätten die Behörden ein so breites Aufgabengebiet „von der Fleischbeschau bis zum Tiertransport“, dass sie manche Betriebe nur alle fünf bis sechs Jahre kontrollieren könnten, so Hans-Jürgen Koste-Strenger vom Landestierschutzverband.
Keiner müsse befürchten, „dass da jeder Verrückte klagen kann“, sagte der Rechtsanwalt. Es gehe um die anerkannten Verbände, von denen die meisten im Übrigen gar kein Geld für Klagen hätten. Er setzt daher auf die abschreckende Wirkung des Gesetzes.
Doch weder der Bauernverband noch Tierhalterverbände und Kommunen mochten SPD und Grüne in ihrem Vorhaben unterstützen, sie halten das geltende Tierschutzgesetz für ausreichend.
Ein Verbandsklagerecht bedeute mehr Bürokratie und damit noch weniger Zeit für den Tierschutz, so Christian Engelhardt, Direktor des Landkreistages. Vertreter der Landwirte meinten, in Hessen gebe es so gut wie keine Massentierhaltung. Man wolle die Bedürfnisse der Bürger nach guten regionalen Produkten befriedigen, auch durch den Bau tiergerechter Stallungen. Das aber würde nur verzögert, wenn auch die Verbände noch mitmischten.
Ursula Goedel vom Deutschen Richterbund bezweifelte, dass das Land berechtigt ist, ein solches Gesetz zu erlassen. Sie plädierte für eine entsprechende Änderung des Bundestierschutzgesetzes.
Von Petra Wettlaufer-Pohl



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