Hersfeld-Rotenburg. Das Autokennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten, das dürfen Autobesitzer in Hessen bereits seit mehr als zwei Jahren. Doch nun gibt es eine weitere Neuerung: Wer ein Fahrzeug in einer anderen hessischen Region kauft und dann in der Heimat auf sich ummeldet, kann ebenfalls mit dem bisherigen Kennzeichen weiterfahren. So könnte nun ein Autofahrer aus Bebra ein im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zugelassenes Auto beispielsweise mit Korbacher oder Frankfurter Nummernschild besitzen.
Laut Gesetz soll dies ab dem 1. Mai dieses Jahres in ganz Hessen gelten. „Bei unserer Zulassungsstelle kann bereits seit einigen Tagen von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, da bereits die dafür erforderliche neue Software aufgespielt wurde“, sagt Michael Adam, Sprecher der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg. Einige Bürger würden das Angebot bereits nutzen.
Wer ein Fahrzeug ummelden möchte, bekommt in den Zulassungsstellen in Bad Hersfeld und Rotenburg ein Infoblatt zum Thema. Wer die alten Kennzeichen behalten will, muss keine Extra-Gebühr zahlen. „Die Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ohne Halterwechsel innerhalb Hessens ist seit dem 1. November 2009 möglich“, erklärt Ulrike Franz-Stöcker, Pressesprecherin des Hessischen Verkehrsministeriums. Seither dürfen hessische Bürger beim Umzug ihre Nummernschilder behalten. Grund dafür seien die bürgerfreundliche Gestaltung der Verwaltung und der Abbau von Bürokratie. Autofahrer könnten durch die Kennzeichenmitnahme Zeit und Kosten sparen.
Dafür musste die Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechend geändert werden, sagt die Sprecherin. Den entsprechenden Antrag habe das Hessische Verkehrsministerium gestellt. ZUM TAGE, HINTERGRUND
Von Patrick Kessler Und Jörg Steinbach



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