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Fahrten ohne Führerschein: Gericht verurteilt Mann aus Baunatal

38 mal ohne Führerschein gefahren: Gericht verurteilt 23-Jährigen

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Baunatal. Mindestens 38-mal ist er ohne Führerschein gefahren und nie erwischt worden. Trotzdem stand ein 23-Jährige aus dem Landkreis Kassel jetzt vor dem Kasseler Amtsgericht. „Manchmal sind es dumme Zufälle, dann fliegt so etwas auf“, kommentierte Amtsanwalt Andreas Wildung die Anklageschrift.

Eigentlich hatte die Polizei in einer ganz anderen Sache ermittelt, sagte Wildung. Die Beamten waren auf der Suche nach dem Fahrer eines Motorrades, das auf den Beschuldigten zugelassen war. Im Zuge dessen stellten die Beamten fest, dass der Halter gar keinen Führerschein hat.

Die Fahrerlaubnis war dem Mann entzogen worden, weil er 2010 mit Cannabis im Blut ein Auto steuerte. Ungeachtet dessen, so hätten Nachbarn und andere Zeugen ausgesagt, sei er zwischen Mai und Juni vergangenen Jahres mit dem Auto zur Nachtschicht bei VW in Baunatal, in die Werkstatt oder sonst wo hin gefahren - in mindestens 38 Fällen. „Der Straßenverkehr ist ein anonymes Pflaster“, meinte Wildung, „und das Risiko aufzufliegen gering“.

Der 23-Jährige stakste in seiner Aussage etwas herum: „Wenn es nicht anders ging“, sagte er, sei er mit dem Auto zur Arbeit gefahren. An jede Einzelfahrt könne er sich jedoch nicht erinnern. Sein Anwalt Bernd Stein unterbrach: „Das ist auch nicht zu erwarten.“ Die 38 Schwarzfahrten legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, weil sie über Dienstpläne herausfand, wann er Nachtschicht schob. Außerdem hat er sich nachweislich nach einem Unfall einen Wagen geliehen, mit dem er zweimal zur Werkstatt gefahren ist.

Der Verteidiger stellte klar: „Mein Mandant macht reinen Tisch.“ Und der räumte die Vorwürfe in vollem Umfang ein.

Inzwischen sei der 23-Jährige bestrebt, wieder einen Führerschein zu erlangen und zur MPU angemeldet, betonte sein Anwalt. Auch sei er näher an seine Arbeitsstelle gezogen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad dorthin zu kommen. Eine positive Prognose, die auch Amtsanwalt Wildung in seinem Plädoyer anerkannte.

Acht Monate Führerscheinsperre, drei Jahre Bewährungsfrist für eine fünfmonatige Haftstrafe und 1000 Euro Geldstrafe lautete die Forderung der Anklage. „Angemessen“, befand Verteidiger Stein. Auch Richterin Focke wich im Urteil nicht davon ab.

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