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Hofgeismar: Wurst gestohlen - Bewährungsstrafen für Fleisch-Diebe

Wurst für 4000 Euro gestohlen: Bewährungsstrafen für Fleisch-Diebe

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Hofgeismar. Um die sprichwörtliche Wurst ging es am Montagvormittag bei einer Verhandlung in der Zweigstelle Hofgeismar des Amtsgerichts Kassels.

Wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Einbruchdiebstahls in einer Fleischerei in Immenhausen wurden ein 31-Jähriger aus Hofgeismar und sein 52-jähriger Komplize aus Grebenstein zu Bewährungsstrafen von acht und sechs Monaten verurteilt.

Darüber hinaus müssen die beiden Männer jeweils 80 Arbeitsstunden leisten. Da weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidiger der Angeklagten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegten, ist es rechtskräftig. Gleich zu Prozessbeginn legten die beiden Angeklagten ein umfassendes Geständnis ab: In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni waren sie vergangenes Jahr in eine Fleischerei in Immenhausen eingestiegen und hatten sich ausgiebig im Geschäftsraum bedient.

Nachdem das Diebesduo einen Außenrolladen hochgedrückt und ein Fenster aufgehebelt hatte, schafften die Männer alles an Schinken, Ahle Wurst und anderen Fleischspezialitäten aus dem Laden, was sie tragen konnten. Gesamtwert des schmackhaften Diebesguts: über 4000 Euro.

Eine Woche nach der Tat stellte die Polizei den Großteil der Beute, in Kartons verpackt, in der Wohnung des 52-Jährigen sicher. Allzu viele Würste hatten die Beschuldigten, die während der Verhandlung glaubhaft versicherten, die Lebensmittel, ungeachtet der enormen Menge, nur für den Eigenverzehr und nicht etwa zum Weiterverkauf gestohlen zu haben, in dieser kurzen Zeit noch nicht verpeisen können.

Kein Trost für den ausgeplünderten Fleischermeister: Für ihn war die Ware nicht wiederzuverwerten. Das noch übrige Diebesgut landete auf direktem Weg im Abfall. Sowohl der bereits einschlägig vorbestrafte 31-Jährige als auch sein 52-jähriger Kumpan gaben an, sich zum Zeitpunkt des Einbruchs in einer akuten wirtschaftlichen Notlage befunden zu haben.

Sie hätten nach diversen Schicksalsschlägen schlichtweg nicht gewusst, wie sie sich und ihre Familien hätten ernähren sollen und ließen sich deshalb zu dem „überdimensionalen Mundraub“, wie der Strafverteidiger des 31-Jährigen die Tat seines Mandanten bezeichnete, hinreißen. (mip)

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