020.01.1020.01.10|Hofgeismar|
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Eine Energieeinsparberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Die Beratung über effiziente Energienutzung eines Hauses macht ein Energieberater.

Das Dach ist schon gedämmt: Ruth Höhmann ließ die Energiewerte von ihrem Mehrparteien-Haus ermitteln.
Für das Gutachten wird umfassend über den baulichen Wärmeschutz, die Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage und eine mögliche Nutzung erneuerbarer Energien eines Hauses beraten.
Gleichzeitig wird ermittelt, welche Kosten auf den Hauseigentümer zukommen und ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt. Das Gutachten erstellt ein Ingenieur, Architekt oder Gebäudeenergieberater. Die Energiesparberatung wird bezuschusst: Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleineren und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984 erteilt wurde, können diese Förderung beantragen.
Die Höhe des Zuschusses für eine Beratung beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31. Dezember 2014 festgelegt. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.bafa.de (wag)
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