002.09.1002.09.10|Hofgeismar|9 Kommentare
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Hofgeismar. Kann eine Mode-Marke Aufschluss über die politische Gesinnung der Trägerin oder des Trägers geben? Ja, zumindest wenn es sich um bestimmte Marken handelt, stellte Diplom-Psychologin Angelika Ribler von der Sportjugend Hessen fest. Die diplomierte Sportwissenschaftlerin hielt jetzt einen Vortrag „Ausgrenzen oder integrieren – Rechtsextremismus im und um den Sport“.

Diplom-Psychologin Angelika Ribler von der Sportjugend Hessen. Foto: Vossen
Nur ein Dutzend Zuhörer kam zu der Veranstaltung in das Vestibül der Gustav-Heinemann-Schule in Hofgeismar. Der Themenabend wurde von der Handball-Spielgemeinschaft Hofgeismar-Grebenstein in Kooperation mit der Schule organisiert. „Unsere Aufgabe ist es, nicht nur sportlich in Erscheinung zu treten, sondern auch junge Menschen zu anständigen Menschen zu erziehen. Wir wollen uns informieren, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“, erklärte Karl-Klaus Thöne von der SHG.
Die Mode-Marken Thor Steinar und Consdaple seien Indiz für eine Zugehörigkeit zur Neonazi-Szene, erklärte Ribler. Letztere Marke zeige bei halb geschlossener Jacke die Buchstaben NSDAP. Auch Zahlen auf Trikots könnten Codes sein. Die 88 zum Beispiel stehe als Symbol für jeweils den achten Buchstaben des Alphabets „H“ und bedeute „Heil Hitler“. Die 18 lasse sich entsprechend als „Adolf Hitler“ lesen.
Seit 1990 habe es in Deutschland 149 Todesopfer durch rechtsextreme Gewalttäter gegeben, so Ribler. Interethnische, rassistische und antisemitische Konflikte oder Gewalt gäbe es zum Beispiel auch im Amateur- und Jugendfußball. Rechtsextremistische Fan-Gesänge seien in der Bezirksliga keine Seltenheit. „Sportvereine sind nicht nur Spiegelbild, sondern Brennglas der Gesellschaft. Deshalb muss man über Rechtsextremismus im Sport reden“, sagte die Psychologin. Harte Rechtsextreme sollten nicht in Vereine integriert werden. Bei weniger entschlossenen gelte es, sie so lange wie möglich zu halten, aber genau hinzusehen.
Aufmerksamkeit gegenüber Rechtsextremismus sei zudem bei Volksläufen, in Ferienlagern, bei der Anmietung von Vereinsheimen und beim Sponsoring gegeben, so Ribler.
Viele Vereine folgten dem Neutralitätsgebot und handelten sich damit unter Umständen Ärger ein. Als Beispiel sei der Fall eines wegen Volksverhetzung vorbestraften NPD-Funktionärs zu nennen, der trotz Kenntnis der Sachlage als Jugendtrainer gehalten wurde.
„Vereine können von Rechtsextremismus empfindlich getroffen werden“, sagte sie. Deshalb rate sie dringend zu Satzungsergänzungen, die klar Position gegenüber Rechtsextremismus beziehen. „Nur wer die Werte eines Vereins anerkennt darf mitmachen“, sagte Ribler. (ziv)
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