Niestetal. Er habe gedacht, sagte der Angeklagte, dass man mit Kindern nur nicht schlafen dürfe. „Ich bin immer davon ausgegangen“, bekannte der 34-Jährige treuherzig, „dass man bloß für Geschlechtsverkehr ins Gefängnis kommt.“ Also ließ er das bleiben, als er im Sommer 2011 zweimal mit einer 13-Jährigen ins Bett ging. Aber auch nur das.
Mittlerweile weiß der Familienvater aus Niestetal, dass das, was er stattdessen mit dem Mädchen tat, ebenfalls sexueller Missbrauch war. Und dass auch dafür hohe Strafen drohen. Der Gang hinter Gitter aber blieb ihm am Donnerstag vor dem Kasseler Amtsgericht gerade noch erspart: In allseitigem Einvernehmen wurde er zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt und muss 5000 Euro an das Mädchen zahlen.
Diesen Versuch der Wiedergutmachung hatte er vor der Verhandlung selbst angeboten – und ein vorbehaltloses Geständnis angekündigt. „Es tut mir tierisch leid, was da passiert ist“, erklärte der Vater einer kleinen Tochter vor Gericht. „Die Gründe kann ich Ihnen nicht sagen – das versuche ich jetzt professionell aufklären zu lassen.“ In einer Psychotherapie nämlich, die er gleich nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft begonnen hat. Und die er, auch das setzte das Gericht als Bewährungsauflage fest, auf jeden Fall fortsetzen muss.
In Anzug und Krawatte, mit versteinerter Miene, den Kopf tief zwischen die Schultern gezogen, verfolgte der Angeklagte die Verhandlung. Zum ersten Mal seit jenen Vorfällen saß er seinem Opfer gegenüber – und fühlte sich spürbar unwohl dabei. Die 13-Jährige, erzählte er, habe er über ihren Bruder kennengelernt. Und dann über Facebook. „Wir haben uns viel geschrieben“, sagte er. „Da pusht man sich über verschiedene Redewendungen auf.“
Als sie ihn dann irgendwann in seiner Wohnung besuchte, sei es zu den sexuellen Handlungen gekommen. „Das war eine einvernehmliche Sache, aber ich habe eindeutig den ersten Schritt getan.“ Fatalerweise, wie der 34-Jährige heute überzeugt ist. Damals sah er das allerdings noch ganz anders: Sonst wäre zwei Wochen später nicht das Gleiche noch einmal passiert.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erzählte die 13-Jährige anschließend ihre Version des Geschehens, jedoch offenbar ohne dem Angeklagten zu widersprechen.
Und weil der 34-Jährige so unumwunden die Verantwortung für das Geschehen übernommen hatte, konnte auch sie sich schließlich – wie die anderen Prozessbeteiligten – mit der Bewährungsstrafe anfreunden. (jft)
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