Die Bürgerinitiative (BI) pro A44 wird rechtzeitig vor dem Ende der Frist am 25. Februar Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben. Man habe einen Rechtsanwalt in Göttingen mit der Klage gegen die Planfeststellung im A44-Abschnitt Helsa – Hessisch Lichtenau (VKE12) beauftragt, sagte Lothar Siebert (Helsa), stellvertretender BI-Vorsitzender, auf Anfrage.
Die Bürgerinitiative mit 450 Mitgliedern vor allem in Helsa und Kaufungen sieht sich finanziell ausreichend ausgestattet für das Gerichtsverfahren. „Wir haben genug, um die Klage anpacken zu können“, sagte Siebert. Neben Rechtsanwalts- und Gerichtskosten müsse auch ein Gutachten finanziert werden. Das Gutachten über Luftschadstoffe solle Ende März fertig sein.
Die Bürgerinitiative schätzt ihre Klagechancen mit 50:50 ein. Spannend sei zunächst die Frage, ob das Gericht die Klage überhaupt annehme.
Im 630 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss seien auf 110 Seiten die Einsprüche der BI gegen das Raumordnungsverfahren sowie die beiden Planungsabschnitte VKE12 und VKE11 aufgeführt. „Doch es wurde alles abgeschmettert“, sagt Siebert, „nicht ein einziger Einwand wurde akzeptiert.“ Daher werde man jetzt vor Gericht um Luftschadstoffe, den Lärm, Flächenverbrauch, die Vernichtung wertvoller Ackerböden und wegen Problemen für die Wasserversorgung streiten.
Insgesamt will die BI erreichen, dass die Trasse nicht durchs untere Lossetal führt, sondern vom Dreieck Kassel-Süd bei Bergshausen durch die Söhre. In Hess. Lichtenau würde die Route auf die bereits im Bau befindliche Trasse stoßen.
Das Helsaer Gemeindeparlament wird am Donnerstag, 18. Februar, entscheiden, ob die Gemeinde gegen die Planfeststellung klagen wird. (hog)



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.