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Amtsgericht verhängt Bewährungsstrafe gegen Ex-Beschäftigten von MEG

Luxuskarossen unterschlagen

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Lohfelden / Kassel. Als der Prozess zum ersten Mal angesetzt worden war, hatte sich der Angeklagte immerhin noch kurzfristig krankgemeldet. Diesmal fehlte der 27-jährige Lohfeldener, der zwei Luxuslimousinen unterschlagen haben soll, einfach so vor Gericht – und hatte auch sein Handy abgeschaltet.

Groß, schick, teuer: Eine Vorliebe für Luxuswagen hatte ein Ex-Mitarbeiter des insolventen Versicherungsvermittlers MEG. Unser Archivbild zeigt einen Mercedes AMG SLS. Archivfoto:  automediaportal / nh

Groß, schick, teuer: Eine Vorliebe für Luxuswagen hatte ein Ex-Mitarbeiter des insolventen Versicherungsvermittlers MEG. Unser Archivbild zeigt einen Mercedes AMG SLS. Archivfoto:  automediaportal / nh

Höchstmaß verhängt

Doch dem Ex-Beschäftigten des insolventen Versicherungsvermittlers MEG nutzte alles Totstellen nichts: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Kasseler Amtsgericht am Dienstag einen Strafbefehl über eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe – das Höchstmaß, das auf diesem Weg verhängt werden kann.

Diese Möglichkeit sieht das Gesetz vor, um bei einfachen Vergehen und klarer Beweislage trotz abwesendem Angeklagten zu einem Ergebnis zu kommen. Zumindest vorläufig. Denn wenn der 27-Jährige den Strafbefehl nicht akzeptiert und Widerspruch einlegt, muss doch noch verhandelt werden.

Der Angeklagte soll wie viele Mitarbeiter im einst schillernden Unternehmen MEG des Mehmet Göker Wert auf noble Gefährte gelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, erst im August 2008 einen Mercedes im Wert von 90 000 Euro und dann im September 2009 einen BMW für 79 000 Euro geleast zu haben.

Die Leasingraten sei der Lohfeldener aber bereits nach einigen Monaten schuldig geblieben. Als die Autohändler daraufhin die Leasingverträge gekündigt und die Karossen zurückgefordert hätten, habe der Mann jedoch nicht reagiert. Sondern sei vielmehr weiter mit den teuren Autos herumgefahren – „über einen Zeitraum von mehreren Monaten“, wie die Staatsanwaltschaft erklärte.

Strafrechtlich wertet die Anklagebehörde das Verhalten des Lohfeldeners als Unterschlagung. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (jft)

Von Joachim F. Tornau

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