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Grünes Licht für Lossetrasse der A44: Bürgerinitiative verliert vor Gericht

BI pro A 44 will dennoch nicht aufgeben

Grünes Licht für A 44-Trasse durch das Lossetal: Bürgerinitiative verliert vor Gericht

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Kassel/Leipzig. Die Autobahn A44 wird wie geplant durch das Lossetal bei Kaufungen und nicht durch die Söhre verlaufen können. Das steht nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig jetzt fest.

Das Gericht wies die Klage der Bürgerinitiative Pro A 44 gegen die Baugenehmigung des Abschnitts zwischen Helsa-Ost und Hessisch Lichtenau-West ab. „Damit ist klar, dass nun rechtssicher weitergebaut werden kann“, sagte Hessens Verkehrsminister Dieter Posch. Die Planungen des Landes seien korrekt gewesen.

Die Bürgerinitiative ist über das Urteil empört. Ihr Vorsitzender Dr. Wolfram Glaß: „Berechtigte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern werden vom Tisch gefegt.“ Der Landesregierung werde mit dem Urteil bestätigt, „dass sie die den Menschen und die Natur verachtende Trasse weiter bauen kann.“

Die BI will ihren Protest aber nicht beenden. Nun will sie den Bau des Abschnitts zwischen Helsa-Ost und Kassel-Ost/A7 verhindern. Dabei sitze man mit der Gemeinde Kaufungen, der Umweltschutzorganisation BUND und anderen Verbänden in einem Boot.

Mehr zur A44 im Regiowiki.

In dem von der Leipziger Entscheidung betroffenen Abschnitt zwischen Helsa-Ost und Hessisch Lichtenau-West wird bereits gebaut. Insgesamt sind nun acht von elf Teilabschnitten der A 44 zwischen Kassel und Eisenach genehmigt. Fünf Abschnitte sind im Bau oder schon fertiggestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Bürgerinitiative Pro A 44 schon im Oktober per Gerichtsbescheid mitgeteilt, dass sie nicht klageberechtigt sei. Dagegen hatte die BI Einspruch eingelegt. Nun hat sie endgültig vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verloren.

Aus dem Archiv: Startschuss für Weiterbau der A44

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  • Startschuss für Weiterbau der A 44 zwischen Helsa und Hessisch Lichtenau
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Um als Betroffene überhaupt eine Klage einreichen zu können, hatte die Bürgerinitiative ein rund 5000 Quadratmeter großes Grundstück in Niederkaufungen gekauft. Es liegt westlich des beklagten Teilstücks in einem daran folgenden Abschnitt der Autobahn.

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts war die Klage dennoch unzulässig. Denn, so heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zum Urteil: „Dem Kläger fehlt die Klagebefugnis, denn er hat das Grundstück im Folgeabschnitt nur erworben, um die Voraussetzungen für eine anderenfalls nicht mögliche Prozessführung zu schaffen.“

Der Klage waren von vornherein wenig Chancen eingeräumt worden. Das Gericht hatte erklärt, nach seiner Entscheidung vom Oktober müssten nun ganz neue Argumente der Bürgerinitiative kommen. Das war offensichtlich nicht der Fall.

Die BI hatte geklagt, weil sie im Abschnitt von Helsa-Ost nach Hessisch Lichtenau-West eine große Umweltverschmutzung durch das Verkehrsaufkommen fürchtet. Stattdessen solle die Trasse vom Kasseler Kreuz durch die Söhre nach Hessisch Lichtenau verlaufen. Der Wald sollte untertunnelt werden.

Von Frank Thonicke

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