1229.01.1029.01.10|Korbach/ Waldeck|1 Kommentar
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Kassel/Edertal. „Es war ein ausgesprochen hübscher Junge“, sagte eine Krankenschwester am Freitag als Zeugin vor dem Kasseler Landgericht. Am zweiten Tag im Revisionsprozess um das tote Kind einer 33-jährigen aus Edertal sind die Beschäftigten des Fritzlarer Krankenhauses vernommen worden.
Die Angeklagte behauptet in der am Montag begonnenen Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht – ebenso wie im ersten Prozess – sie habe das Kind auf der Fahrt nach Hause zu fest an sich gedrückt, deshalb sei es erstickt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, das Kind vorsätzlich getötet zu haben.
Im Jahre 2008 war die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten verurteilt worden, nun verhandelt das Kasseler Gericht neu, weil die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen war. Ein „reifes Kind“ ohne Auffälligkeiten habe die Angeklagte im Oktober 2007 zur Welt gebracht, sagte die Hebamme am Freitag als Zeugin. Zuvor hatte die Angeklagte angegeben, dass sie eigentlich eine Hausgeburt vorgehabt habe, bei ihrem ersten Kind habe das auch funktioniert. Dass es kein weiteres Kind gibt, erfuhr die Hebamme erst viel später.
Bei der Geburt gab es leichte Komplikationen, da das Kind ungünstig lag und deshalb mit einem Kaiserschnitt und unter Vollnarkose ans Tageslicht befördert wurde. Später wurde der Säugling seiner Mutter ans Bett gebracht. Auffällig sei gewesen, dass die Angeklagte ihr Kind nicht angesehen oder berührt habe, berichteten Krankenhausmitarbeiter. Sie habe es auch abgelehnt, das Kind zu stillen.
Die Kollegin der Hebamme, die in der nächsten Schicht den Dienst übernahm, erinnerte sich als Zeugin daran, dass die Angeklagte am Morgen nach der Geburt unbedingt nach Hause wollte, um angeblich ihr zweites Kind zu versorgen. Ihr Mann sei nicht in der Lage, sich um das Kind zu kümmern, weil dessen Mutter gerade gestorben sei. Der Arzt riet ihr davon ab, weil sie in seinen Augen durch den Kaiserschnitt noch zu geschwächt war. Sie entschied anders, setzte sich in ihr Auto und fuhr nach Hause. Der Säugling lag auf dem Beifahrersitz.
Auf dieser Fahrt ist der Junge dann getötet worden, ob durch ein Versehen oder vorsätzlich, dass muss das Gericht herausfinden. Die Mitarbeiter der Klinik hatten, nachdem die Angeklagte Hals über Kopf verschwunden war, die von ihr angegeben Adresse überprüft. Es stellte sich heraus, dass die Angaben nicht stimmten, deshalb informierte die Klinik die Polizei. Am Montag wird der Prozess vor dem Kasseler Landgericht fortgesetzt. (pas)
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