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Bordell am Untermarkt in Frankenberg: Rechtlich wohl alles in Ordnung

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Frankenberg. In einem Haus auf dem Untermarkt in Frankenberg bieten Prostituierte ihre Dienste an, wie jetzt bekannt wurde. „Das ist in gewisser Weise problematisch für die Stadt“, sagte der Erste Stadtrat Willi Naumann der HNA.

Ein Bordell gebe den Nachbarn natürlich Anlass zur Sorge und sei ein Thema in der Stadt, eine rechtliche Handhabe gebe es aber wohl nicht gegen dieses Gewerbe.

Der Untermarkt ist kein Sperrbezirk, also kein Gebiet, in dem Prostitution, etwa aus Gründen des Jugendschutzes, verboten ist. Und die Frauen machen zum Beispiel auch nicht mit obszönen Bildern am Haus auf sich aufmerksam oder stehen leicht bekleidet am Straßenrand. Sie werben allerdings im Internet für ihre Dienste. Mit wenigen Suchbegriffen kommt man auf eine Seite, auf der sich „Moni“ und „Busenlady Julia“ als „neues Duo in Frankenberg“ vorstellen. Auch die Adresse des Hauses am Untermarkt sowie eine Telefonnummer und die Geschäftszeiten (samstags und sonntags) sind dort genannt.

Das Interesse an den Frauen, die offenbar immer wieder wechseln, ist anscheinend groß: Anwohner hätten berichtet, dass viele, meist fremde Autos vor der Tür parkten und es abends auch mal laut sei, sagte Willi Naumann. Solche Beschwerden über Nachbarn kämen – aus anderen Gründen allerdings – überall im Stadtgebiet vor.

„Wir beobachten die Sache, können aber nicht eingreifen.“ Dafür gebe es auch keinen Grund, weil Prostitution nicht illegal ist. Naumann schätzt sogar, dass es „eine hohe Dunkelziffer“ solcher Häuser in Deutschland gibt.

Über einen ähnlichen Fall hat die HNA-Redaktion Kassel Anfang dieser Woche berichtet: In einem Reihenhaus in einem Wohngebiet im Stadtteil Niederzwehren bieten vier Prostituierte ihre Dienste an. Dazu sagte Thomas Theel von der Stadt Kassel: „Vergnügungsstätten sind in einem reinen Wohngebiet laut Planungsrecht unzulässig.“

Der Obermarkt in Frankenberg gilt als „besonderes Wohngebiet“, teilte Stadtsprecher Wolfgang Danzeglocke auf HNA-Nachfrage mit. Vor dem Hintergrund des Kasseler Falls werde die Stadt nun die rechtliche Situation prüfen. Einfach gleichzusetzen seien die beiden Fälle aber wohl nicht, so Danzeglocke.

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