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Alois Mieslinger und Anne-Friederike Strube neue Schiedsleute im Amtsbezirk

Sie schlichten bei Streit

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Bad Wildungen. Ihr Amt versehen sie ehrenamtlich, ihre Aufgabe ist es zu schlichten, möglichst bevor die Gerichte angerufen werden: Im Schiedsamtsbezirk Bad Wildungen haben mit Alois Mieslinger und Anne-Friederike Strube ein neuer Schiedsmann und eine neue stellvertretende Schiedsfrau ihr Amt angetreten.

Wechsel im Schiedsamtsbezirk Bad Wildungen (von links): Schiedsmann Alois Mieslinger, die bisherige Amtsinhaberin Ute Hohmeister, stellvertretende Schiedsfrau Anne-Friederike Strube und Bürgermeister Volker Zimmermann. Foto:  Schade

Wechsel im Schiedsamtsbezirk Bad Wildungen (von links): Schiedsmann Alois Mieslinger, die bisherige Amtsinhaberin Ute Hohmeister, stellvertretende Schiedsfrau Anne-Friederike Strube und Bürgermeister Volker Zimmermann. Foto:  Schade

Zehn Jahre lang war Ute Hohmeister Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk Bad Wildungen. Da die Krankenschwester nach Edertal verzogen ist, konnte sie nicht nochmals in dieses Amt berufen werden. Stellvertretender Schiedsmann war bisher der im vergangenen Jahr verstorbene Gerhard Lötzer.

Für fünf Jahre gewählt

Im Juni wählte das Stadtparlament den Krankengymnast im Ruhestand Alois Mieslinger zum neuen Schiedsmann und die Lehrerin Anne-Friederike Strube zur neuen Stellvertreterin für die Dauer von fünf Jahren. Sieben Bewerbungen waren eingegangen. Beide sind inzwischen vom Direktor des Amtsgerichtes in Fritzlar bestätigt und vereidigt worden.

„Diese Arbeit ist nicht immer ganz einfach“, sagte Bürgermeister Bürgermeister Volker Zimmermann gestern in einem Pressegespräch im Rathaus. Er dankte der ausgeschiedenen Schiedsfrau Ute Hohmeister für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Ihrem Nachfolger und dessen Stellvertreterin wünsche er „eine gute Hand“. Beide seien in jeder Weise geeignete Persönlichkeiten für dieses Amt.

Die Aufgaben des Schiedsamtes sind im Hessischen Schiedsamtsgesetz festgelegt. Schiedsämter sind danach zuständig „für Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Recht-streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus Nachbarschaftsrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre“, ferner „in Strafsachen als Vergleichsbehörde in Sinne der Strafprozessordnung (Verhandlungen mit Parteien mit dem Ziel eines Sühneversuchs)“.

Schiedsleute müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet und mindestens 30 Jahre (maximal 75 Jahre) alt sein. Sie dürfen weder Rechtsanwalt, Notar, Berufsrichter oder Polizist sein.

• Schiedsmann Alois Mieslinger ist montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter Tel. 0170/8013957 zu erreichen.

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