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SPD: Sonderzahlungen an Kreisbeamte waren rechtswidrig

Fall Eichenlaub

SPD: Sonderzahlungen an Kreisbeamte waren rechtswidrig

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Waldeck-Frankenberg. Die Sonderzahlungen an leitende Beamte der Kreisverwaltung für Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub waren rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die SPD-Kreistagsfraktion in Auftrag gegeben hatte.

Das Kreishaus in Korbach und der frühere Landrat Helmut Eichenlaub. Foto: Happel-Emrich

Seit dem Jahr 2001 bis Ende vergangenen Jahres wurden rund 140.000 Euro als Sonderzahlungen ausbezahlt (wir berichteten). Laut SPD hat alleine ein leitender Beamter in dieser Zeit zwischen 40.000 und 50.000 Euro erhalten. Die SPD stellt diese Sonderzahlungen in Zusammenhang mit dem von ihr so genannten System Eichenlaub. Gegen den früheren Landrat Helmut Eichenlaub ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue bei dessen ausgiebigen Dienstreisen und im Zusammenhang mit Provisionszahlungen bei Geldanlagen des Landkreises.

Für Beamte ist die finanzielle Abgeltung von nicht genommen Urlaub generell ausgeschlossen. Leistungsprämien dürfen nur gezahlt werden, wenn es ein allgemeingültiges Regelsystem dafür gibt, das vom Kreisausschuss beschlossen und vom Personalrat genehmigt wurde. Beides war laut SPD-Fraktion in der Korbacher Kreisverwaltung nicht der Fall. Das Fazit eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens lautet deshalb: Die Sonderzahlungen an leitende Beamte der Kreisverwaltung in der Amtszeit von Landrat Helmut Eichenlaub (CDU) sind „in erheblichem Umfang rechtswidrig“.

Um die 140.000 Euro wurden seit 2001 an mehrere leitende Beamte in der Verwaltung als Sonderzahlung geleistet, so die SPD. Etwas über 3000 Euro an einen Beamten für nicht genommenen Urlaub. Der weitaus größte Teil als Leistungsprämie. Laut SPD hat alleine ein leitender Beamter in dieser Zeit zwischen 40.000 und 50.000 Euro erhalten.

Die SPD fordert den Kreisausschuss auf zu prüfen, ob das unrechtmäßig gezahlte Geld von den leitenden Mitarbeitern zurückgefordert werden kann. Und es soll festgestellt werden, wer für die Zahlungen verantwortlich ist. Die SPD stellt sie in einen Zusammenhang mit dem System Eichenlaub, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Untreueverdachts ermittelt. Wie das so genannte System Eichenlaub funktionierte, macht SPD-Fraktionschef an einem Beispiel deutlich: Vor einigen Jahren habe Eichenlaub Beihilfe gezahlt bekommen für Sportgeräte, die zur Gesundung nach einem Unfall dienen sollten. Später sei dann von der Beihilfestelle festgestellt worden, dass die Beihilfe zu Unrecht gezahlt worden sei. Der Kreis habe das Geld jedoch nicht von Eichenlaub zurückgefordert, sagte Kahl.

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