Ungebetene Werbeanrufe – Tipp: Einfach auflegen

HNA-Leser reagierte richtig

Ungebetene Werbeanrufe – Tipp: Einfach auflegen

613.07.1013.07.10|Korbach/ Waldeck|1 Kommentar
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Waldeck-Frankenberg. Es war die typische Masche: Das Telefon klingelt, der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter einer Zeitung aus und verwickelt den Angerufenen in ein Gespräch. In dessen Verlauf bittet er darum, die Zeitung während des Urlaubs abzubestellen, damit der Briefkasten nicht überquillt, fragt nach dem Reisedatum und der Bankverbindung.

Verboten: Werbegespräche am Telefon sind nicht gestattet. Es sei denn, man hat vorher eingewilligt, von Werbern angerufen zu werden. Foto:  Archiv

Geschildert hat uns den Vorfall am Montag ein Leser unserer Zeitung. Er war stutzig geworden, als ihm der Anrufer nicht sagen konnte, für welche Zeitung er eigentlich arbeitet und hatte das Gespräch kurzerhand beendet. „Sie von der HNA machen so etwas doch nicht“, sagte unser Leser im Gespräch mit der Redaktion. Nein, machen wir nicht.

Bei solchen Anrufen, die sich so oder so ähnlich immer wieder ereignen, geht es laut Polizeisprecher König darum, die Bankverbindung zu erfragen und dann – für den Angerufenen unwissentlich – ein Abonnement für irgendeine Zeitschrift abzuschließen.

Keine Daten verraten

Am Telefon sollte man nie seine Bankverbindung oder sonstige persönliche Daten preis geben, empfiehlt König. Es sei denn, man weiß ganz genau, mit wem man spricht. Die Anrufer nutzten den Umstand aus, dass „einem mal beigebracht wurde, nicht unhöflich zu sein“, sagt König. Vor allem ältere Menschen seien das Opfer solcher Anrufe. Doch genau das sollte man sein: unhöflich. Und einfach den Hörer auflegen.

Falls möglich, sollte man vorher noch den Namen des Anrufers erfragen und sich die Telefonnummer aufschreiben – sofern sie im Display des Telefons angezeigt wird. „Legen Sie sich Papier und Stift am Telefon bereit“, rät König. Wird man auf diese Weise angerufen, solle man ruhig die Polizei informieren, meint deren Sprecher. Er weist darauf hin, dass Telefonwerbung nicht erlaubt ist, wenn man vorher nicht sein Einverständnis dazu erteilt hat. (emr)

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